Stellungnahme des DFKA e.V. auf der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

Stellungnahme des DFKA e.V. auf der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages

Am 13.07.2016 brachte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ein, dessen Ziel es ist, Steuerhinterziehung durch Manipulation von Registrierkassen und anderen elektronischen Abrechnungssystemen zu verhindern.
Bereits im Jahre 2008 startete man schon einen diesbezüglichen Versuch, ein von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) Berlin in Zusammenarbeit mit namhaften Kassenherstellern und den Finanzbehörden der Bundesländer entwickeltes, mit Steuergeldern mitfinanziertes Sicherheitskonzept einzuführen. Dieser scheiterte jedoch.
In den Folgejahren wurde das Thema von der Politik gemieden. Die Schätzungen des jährlichen Steuerschadens bewegen sich im Bereich von 10 Milliarden Euro. Da sich das Problem nicht alleine durch verschärfte Aufzeichnungspflichten und gründlichere Betriebsprüfungen lösen ließ, wurde der Ruf nach einer gesetzlichen Grundlage für technische Sicherungen lauter und lauter. Selbst die selten übereinstimmenden 16 Bundesländer forderten einstimmig eine Gesetzesänderung.
Mit dem Gesetzentwurf aus dem Juli folgte die Bundesregierung nun den Forderungen der Länder. Der Entwurf ist aus Sicht des DFKA e.V. in der vorliegenden Form jedoch nicht praxistauglich und bringt den steuerehrlichen Anwendern deutlich weniger Vorteile als eine sinnvollere Lösung.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens fand am 17. Oktober 2016 eine öffentliche Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses statt. Zu dieser Veranstaltung war auch der DFKA e.V. geladen und hat in diesem Zusammenhang eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

Stellungnahme mit Anlage (DFKA–Fz BT 2016-10-17)

Ergänzung zur Stellungnahme (DFKA–Fz BT 2016-10-17)

Kommentare sind geschlossen.