Aktuelle Anforderungen

Aktuelle Anforderungen

Deutscher Fachverband für

Kassen- und Abrechnungs-

systemtechnik im bargeld-

und bargeldlosen

Zahlungsverkehr e.V.

Aktuelle Anforderungen

Im Zusammenhang mit den Bemühungen der Bundesländer und ihrer Behörden, die oraussetzungen  für Steuerehrlichkeit und -gerechtigkeit wieder herzustellen und zu verbessern, geraten die Bestimmungen des BMF zunehmend in die Diskussion. Die vom 26.11.2010 stammenden Anforderungen im Brief des BMF an die Obersten Finanzdirektionen unter dem Kürzel „GDPdU“ und im Brief vom 14.11.2014 genannten Ergänzungen und Veränderungen „GoBD“ bilden die Grundlage für eine Reihe notwendiger technischer Erfordernisse, die grundsätzlich den bisher üblichen Ausstattungsstandard von Registrierkassen übersteigt.
Lediglich einige wenige Kassenhersteller haben mit ihren neuesten Baureihen (wissend um die Diskussion von „INSIKA“ seit 2008) einige Voraussetzungen einer technischen Modifizierung im Sinne von GDPdU und GoBD geschaffen. Grundsätzlich bleibt aber festzuhalten, dass der Gesetzgeber (hier: BMF) keinerlei technische Anforderungen definiert hat, sondern sich nur recht oberflächlich auf das bürokratische Procedere recht oberflächlich bezieht. Dies hat zur Folge, dass es keine eindeutigen Definitionen gibt, die es dem Kassenanwender bzw. Steuerpflichtigen ermöglicht, die Ordnungsmäßigkeit und Rechtssicherheit nachzuweisen.

Der DFKA e.V. setzt sich dafür ein,

  • allgemein gültige technische Voraussetzungen für Ordnungsmäßigkeit und Rechtsicherheit zu schaffen
  • den Generalverdacht der Finanz- und Steuerfahndungsbehörden durch objektive Prüfkriterien zu ersetzen
  • ein technisches technologieoffenes Sicherheitssystem zu definieren ohne eine unbeherrschbare Zertifizierungsbürokratie zu erzeugen
  • ein funktionstüchtiges, erfolgreich erprobtes und kostengünstiges Schutzsystem gegen Steuermanipulation zu erreichen. Für den DFKA e.V. ist dies mit der Entwicklung von „INSIKA“ gelungen.