Umsetzung der Kassensicherungsverordnung: Die Zeit wird knapp!

Umsetzung der Kassensicherungsverordnung: Die Zeit wird knapp!

Am 6. Oktober 2017 wurde die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.  Die dort verlangten Sicherheitseinrichtungen für Registrierkassen müssten in maximal 8 Monaten konzipiert, entwickelt, erprobt und zertifiziert werden, um den gesetzlichen Termin 1. Januar 2020 einhalten zu können. Bisher liegen noch nicht einmal ausformulierte Anforderungen vor.

Aus diesem Grund hält es der DFKA für erforderlich, das bereits existierende und erprobte INSIKA-Verfahren zu zertifizieren. Dazu möchte sich der DFKA einer möglichst breiten Unterstützung von Herstellern versichern und bittet alle interessierten Unternehmen um die Abgabe einer entsprechenden Absichtserklärung.

Eine ausführliche Analyse der Situation, den Schriftwechsel mit dem BMF sowie einen Vordruck einer Hersteller-Absichtserklärung finden Sie in folgendem Dokument:

DFKA zur Kassensicherungsverordnung 10/2017

Kommentare sind geschlossen.