Nichtbeanstandungsregelung – Termin 30.09.2020 wird nicht verlegt

Nichtbeanstandungsregelung – Termin 30.09.2020 wird nicht verlegt

Wir hoffen, dass Sie alle bei guter Gesundheit sind und von einer Erkrankung in der gegenwärtigen Corona-Pandemie verschont wurden.

Nach unseren Informationen ist die Geschäftsentwicklung in unserer Branche recht uneinheitlich, je nachdem in welchen Branchen die Kunden tätig sind. In den letzten Wochen waren die Umrüstungen und Neuauslieferungen entsprechend den neuen gesetzlichen Anforderungen einschließlich der technischen Sicherheitseinrichtung erschwert und teilweise auch unmöglich. Damit wird die Umstellung der Kassensysteme auf die Anforderungen des §146a AO zum 30.09.2020 nicht weniger „sportlich“ als sie es ohnehin schon war.

Nach unseren bis Ende April 2020 vorliegenden Informationen gab es in den Behörden bisher keine Überlegungen zu einer Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung zur Umsetzung des §146a AO. Daher haben wir  Anfang Mai 2020 den direkten Kontakt mit dem BMF aufgenommen. Hierbei hat unser Gesprächspartner bestätigt, dass man keine Veranlassung sähe, den Termin 30.09.2020 nach hinten zu verlegen. 

Es wurde darauf hingewiesen, dass es mittlerweile vier TSE-Anbieter gäbe (SwissBit, cryptovision/Bundesdruckerei, Diebold-Nixdorf, Epson). Auf dieser Basis bestünde die Möglichkeit, eine Anschaffung und Installationen termingerecht vorzunehmen.

Die Manipulationssicherheit von Kassendaten bliebe weiterhin ein entscheidendes Thema.
In diesem Zusammenhang haben wir darauf hingewiesen, dass eine wesentliche Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung für das Fachgewerbe zu enormen Problemen und Belastungen bis hin zu Firmen-Insolvenzen führen könnte.

Eine Verschiebung bis zum 31.12.2020 halten wir für durchaus möglich, da hierdurch die durch Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen entstandenen Verzögerungen ausgeglichen werden könnten. Zusätzlich halten wir eine direkte staatliche Unterstützung von Investitionen in die neuen gesetzlichen Anforderungen – wie es sie in Österreich gab – für sehr sinnvoll. Wir versuchen, hierfür weitere Unterstützung zu gewinnen.

Der DFKA e.V. bleibt aktiv in Kontakt zum BMF und den Finanzbehörden der Bundesländer sowie zu den relevanten Verbänden. Wir sind bemüht, Ihre/unsere Interessen nachdrücklich zu vertreten aber auch eine für alle Seiten praktikable Lösung zu finden.

Bitte bleiben Sie in Ihrem eigenen Interesse mit Aussagen über eventuelle Terminverschiebungen zurückhaltend, damit dadurch nicht zusätzliche Unsicherheiten im Markt entstehen.

Bleiben Sie gesund und behalten Sie sich, auch in dieser schwierigen Zeit, ein positives Denken für die zukünftigen Aufgaben.

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