+++ AKTUALISIERT +++: Umsetzung der Kassensicherungsverordnung – eine kritische Analyse

+++ AKTUALISIERT +++: Umsetzung der Kassensicherungsverordnung – eine kritische Analyse

Diese Analyse wurde erstmalig im September 2018 veröffentlicht. Auf Grund einiger neuer Informationen und Rückfragen haben wir das Dokument etwas aktualisiert. An den Kernaussagen und Schlussfolgerungen ändert sich jedoch nichts.
Zur praktischen Umsetzung der Kassensicherungsverordnung, die ab dem 1. Januar 2020 eine „technische Sicherheitseinrichtung“ in Registrierkassen fordert, hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Juni 2018 Technische Richtlinien veröffentlicht. Diese Richtlinien sind komplex, abstrakt und gleichzeitig unvollständig. Die Umsetzung wird voraussichtlich aufwändig und teuer werden. Über die aktuellen Bestimmungen hinaus müssen noch viele weitere Prozesse und Komponenten entwickelt werden. Nach Kenntnis des DFKA wird daran bisher nicht gearbeitet. 

Das aktuelle Vorgehen wird zu unnötig hohen Kosten und einer Vielzahl von weiteren Schwierigkeiten bei der Umsetzung führen. Um massive und langwierige Einführungsprobleme zu verhindern und die Kosten zu minimieren, hält der DFKA es weiterhin für unausweichlich, eine Kombination aus der Taxonomie für Kassendaten und dem INSIKA-Verfahren zumindest als Übergangslösung zuzulassen.

Die Details finden Sie hier in unserer aktualisieren Analyse

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