Statement des DFKA e.V. anlässlich der 3.Bundestagung 2016

Statement des DFKA e.V. anlässlich der 3.Bundestagung 2016

Am 16.08. und 17.08.2016 versammelten sich mehr als 100 Mitglieder, Persönlichkeiten und Vertreter der Fachbranche für Kassen und Abrechnungssystemtechnik im Bargeld und bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ihrer jährlichen Bundestagung.
Aus Anlass dieses Treffens gab der DFKA e.V. folgendes Statement heraus:

„Am laufenden  Gesetzgebungsverfahren weiterhin aktiv mitwirken um die kommenden gesetzlichen Auflagen sinnvoll mitgestalten!“

Der DFKA e.V.
Der Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im Bargeld – und bargeldlosen Zahlungsverkehr (DFKA) e.V. wurde 2012 gegründet, um die Interessen von Herstellern, Fachhändlern, Softwarehäusern, Dienstleistern aus der Branche der Kassen und Abrechnungssysteme zu vertreten. Ein wichtiger Anlass war die sehr unbefriedigende Situation bezüglich der steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen.

Rückschau
Seit der 2. Bundestagung im August 2015 war das Hauptthema des DFKA die politische und technische Diskussion über mögliche gesetzliche Auflagen für Registrierkassen zum Schutz vor Manipulationen und zur Unterbindung  von Umsatz- und Steuerbetrug. Schließlich wird es sich dabei um den größten regulatorischen Eingriff handeln, den es in der Branche in Deutschland bisher gab.

Politische Diskussion über Manipulationsschutz für Registrierkassen
Der DFKA hat die politische Debatte um eine Manipulationssicherung für Kassensysteme vor allem in Form von vielen Gesprächen und Aktionen mit allen Beteiligten – also Politik, Verwaltung, Verbänden, Presse sowie betroffenen Unternehmen – weiterhin sehr intensiv begleitet. Nachdem das Thema am 17. Februar 2016 auch unter Initiative und Beteiligung des DFKA im Finanzausschuss des Bundestags behandelt wurde, ist die Politik nun endgültig aktiv geworden.

Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Am 18. März 2016 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen  Referentenentwurf für ein Gesetz und eine technische Verordnung vorgelegt. Am 13. Juli 2016 hat die Bundesregierung eine überarbeite Fassung beschlossen. In die Überarbeitung sind auch Forderungen des DFKA eingeflossen.
Mit dem Regierungsentwurf hat das Gesetzgebungsverfahren begonnen.

Technische Diskussion über Manipulationsschutz für Registrierkassen
In die technischen Diskussionen im Vorfeld des Gesetzentwurfes hat sich der DFKA eingebracht. Die Ziele dabei waren vor allem die Verbesserung der Praxistauglichkeit der Sicherungssysteme und die optimale Rechtssicherheit für alle Beteiligten. So wurde z.B. erreicht, dass der Gesetzentwurf das INSIKA -Verfahren als einziges bestehendes und in der Praxis bewährtes System nicht mehr ausdrücklich ausschließt.

Ausblick
Auch in der Zukunft bleiben die kommenden gesetzlichen Auflagen für Registrierkassen ein wesentliches, aber bei weitem nicht das einzige Thema des DFKA.

Übergangsfrist des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 endet 2016
Das BMF-Schreiben „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ vom 26. November 2010 verlangt, dass Registrierkassen alle Verkäufe einzeln und detailliert aufzeichnen und diese Daten bei einer Prüfung durch die Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen. Zum 31. Dezember 2016 endet die Übergangsfrist, in der nicht umrüstbare Geräte noch weiter genutzt werden dürfen und es gilt die „Einzelaufzeichnungspflicht“  uneingeschränkt. Hier besteht bei vielen Anwendern immer noch ein Informationsdefizit. Hier wird der DFKA in der nächsten Zeit seine Öffentlichkeitsarbeit noch einmal intensivieren.

Gesetzgebungsverfahren, Verordnung, Technische Richtlinie
Nachdem mit dem Regierungsentwurf das Gesetzgebungsverfahren begonnen hat, wird der DFKA sich für eine sinnvolle Ausgestaltung von Gesetz, Verordnung und technischen Richtlinien einsetzen. Dies ist sehr wichtig, da der Gesetzentwurf lediglich einen groben Rahmen vorgibt und die meisten über die Tauglichkeit des Systems entscheidenden Festlegungen erst in der Verordnung erfolgen werden. Der aktuelle Stand ist aus Sicht des DFKA sehr unbefriedigend, da viele zentrale Fragen gar nicht oder wenig sinnvoll gelöst sind.
Der DFKA setzte sich für eine Kassenpflicht sowie für eine Belegpflicht und eine zentrale Erfassung aller Sicherheitseinrichtungen ein. Durch die beiden letzten Punkte wird eine praktikable Kassennachschau mit Hilfe einer einfachen Belegkontrolle überhaupt erst möglich. Diese ist Voraussetzung dafür, dass die gesetzliche Regelung ihren Zweck in der Praxis erfüllt. Außerdem ist der genaue Ablauf einer Kassennach-schau – Belegkontrolle oder Datenzugriff und -analyse – entscheidend für die Belastung der Wirtschaft mit Bürokratiekosten.
Ferner soll das INSIKA-Verfahren in der bestehenden Form zugelassen werden, damit der Wirtschaft schnell und preiswert ein bewährtes System zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung steht und nicht erst zwangsweise die Konzeption, Entwicklung und Erprobung ganz neuer Verfahren abgewartet werden muss.
Die Mitgliedsunternehmen des DFKA werden bei Implementierung und Praxiserprobung der Sicherheitseinrichtungen möglichst eine Vorreiterrolle einnehmen.

Taxonomie für Kassendaten
Zur Vereinfachung des Datenaustausches sowie von Kassennachschauen und Betriebsprüfungen ist die Standardisierung von steuerlich relevanten Kassendaten dringend erforderlich. Sie ist ebenfalls Voraussetzung für eine praktikable Nutzung von technischen Sicherungssystemen wie sie der Gesetzentwurf vorsieht. Aus diesem Grund wird unter Federführung des DFKA ein entsprechender Standard, eine sogenannte Taxonomie erarbeitet.

Hier steht Ihnen das Statement als PDF zum Download zur Verfügung.

 

Kommentare sind geschlossen.