Einheitliches Format für Kassendaten
DFKA-Mitglieder einigen sich auf neuen branchenübergreifenden Datenstandard
Berlin, 6. Februar 2019: Die im Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungstechnik e.V. (DFKA) zusammengeschlossenen Unternehmen haben sich auf einen Datenstandard geeinigt, der unter anderem eine möglichst automatisierte (Weiter-)Verarbeitung der Daten aus den Kassensystemen beispielsweise in Handel, Gastronomie und Handwerk ermöglicht. „Mit dem Abschluss der Pilotphase und der Freigabe dieser DFKA-Taxonomie-Kassendaten machen wir einen entscheidenden Schritt hin zu durchgängig digitalen Prozessen rund um den baren oder bargeldlosen Zahlungsverkehr“, sagte Udo Stanislaus, Stellvertretener Vorsitzender des DFKA und verantwortlich für die Arbeitsgruppe Taxonomie. Mitglieder des DFKA sind Kassenhersteller und Anbieter von Kassen und Software bis hin zu Finanzbuchführungslösungen. Beteiligt waren an der Erarbeitung der Taxonomie auch der steuerberatende und wirtschaftsprüfende Berufsstand sowie Vertreter aus den Finanzbehörden der Bundesländer.
Notwendig geworden ist ein solcher Daten strukturierender Standard, weil laut dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ ab dem 01.01.2020 alle elektronischen oder computergestützten Kassensysteme oder Registrierkassen über eine einheitliche digitale Schnittstelle verfügen müssen. Im Rahmen der Taxonomie wird für alle Datensätze der Einzelaufzeichnungen und Tagesabschlüsse aus Kassen sowie für die entsprechende Datenstruktur ein fachlich und technisch einheitlicher Standard definiert, für die eine Schnittstelle notwendig ist.
Die DFKA-Taxonomie-Kassendaten steht allen Softwareentwicklern über die Webseite des DFKA entgeltfrei zur Verfügung. Für die Darstellung aller Informationen innerhalb der Taxonomie wurde das JSON-Format („JavaScript Object Notation“) gewählt. Zudem können die Daten im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung oder Nachschau auf Basis des Beschreibungsstandards der Finanzverwaltung in das gewünschte csv-Format überführt werden.
Durch die Taxonomie lassen sich Kassendaten künftig über Geräte- und Herstellergrenzen hinweg einheitlich verarbeiten und interpretieren. Setzen Betriebe ein entsprechend programmiertes System ein, können Sie im Rahmen einer Außenprüfung, einer Umsatzsteuer- oder Kassennachschau Kasseneinzelbewegungssätze und Tagesabschlüsse GoBD*-konform nachweisen. Der Standard unterstützt sowohl die progressive wie auch die retrograde Prüfung zwischen Kasseneinzelbewegungen und Buchungssätzen. Außerdem ermöglicht er, alle im jeweiligen System generierten Kassendaten automatisiert in ein Archivsystem auszulagern.
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*Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff