Stellungnahme des DFKA e.V. zum Gesetzentwurf

Stellungnahme des DFKA e.V. zum Gesetzentwurf

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sowie Entwurf einer
Technischen Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Sehr geehrter Herr Sell,

hiermit übermitteln wir gemäß Ihrem Schreiben vom 18. März 2016 unsere Stellungnahme zu den oben genannten Referentenentwürfen.

In diesem Schreiben sind alle Punkte kurz zusammengefasst – ausführliche Erläuterungen dazu finden sich in der Anlage (auf die dortigen Gliederungspunkte wird jeweils verwiesen).

Grundsätzlich begrüßen wir es sehr, dass sich das Bundesministerium der Finanzen jetzt der Problematik der Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen speziell bei Registrierkassen annimmt. Hier ist es dringendst erforderlich, Rechtssicherheit zu schaffen und wieder einen fairen Wettbewerb zwischen allen Anbietern herzustellen (siehe Anlage Punkt 1). Ebenfalls positiv ist hervorzuheben, dass offenbar auf die teure und innovationshemmende Zertifizierung der Gesamtsysteme verzichtet werden soll (siehe 2).

Unverständlich ist allerdings, dass bei der Erstellung des Entwurfs weder auf die in über einem Jahrzehnt geleisteten, sehr aufwändigen Vorarbeiten (siehe 3) noch auf die Expertise der Hersteller – die ja die Anforderungen konkret umsetzen müssen – zurückgegriffen wurde.

Der Gesetzentwurf ist in vielen Belangen sehr wenig konkret, indem er alle wesentlichen Festlegungen in die Zukunft verschiebt und diese Aufgabe dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überträgt, welches allerdings über keinerlei Branchenkenntnisse verfügt (siehe 4).

Spezifisch ist der Entwurf nur darin, was nicht gewollt ist: Keine Kassenpflicht, keine Belegpflicht, kein Sicherheitsmerkmal auf dem Beleg, keine zentrale Erfassung aller eingesetzten Registrierkassen sowie ausdrücklicher Ausschluss des INSIKA-Verfahrens (Anlage 5) auf Basis unzutreffender Aussagen (Anlage 6).

Leider ist der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form untauglich, die selbst gesteckten Ziele zu erreichen. Er würde das Problem nur wenig abschwächen, zugleich allerdings erhebliche Kosten verursachen (siehe 7).

Um den Gesetzentwurf tauglich zu machen, sind folgende Modifikationen unbedingt erforderlich:

Kassenpflicht: Ohne eine Kassenpflicht ist eine Umgehungsmöglichkeit per offener Ladenkasse geradezu vorgezeichnet (siehe 8).

Belegpflicht, Sicherheitsmerkmal: Nur durch eine Verpflichtung zur Ausgabe von Belegen, die jederzeit leicht und schnell prüfbar sind, werden effektive Kassennachschauen möglich. Diese Verpflichtungen sind auch unabdingbare Voraussetzung für die Sicherheit des Verfahrens selbst (siehe 9).

Zentrale Erfassung der Sicherheitseinrichtungen: Effektive Prüfungen erfordern es unbedingt, dass den Finanzbehörden alle eingesetzten Sicherheitseinrichtungen bekannt sind (siehe 10).

Zulassung des INSIKA-Verfahrens: Das fertig entwickelte, sichere, preiswerte und praktisch erprobte INSIKA-Verfahren muss zugelassen werden (siehe 11). Wenn weitere Verfahren parallel akzeptiert werden, dürfen diese kein geringeres Sicherheitsniveau als INSIKA aufweisen (siehe 12).

Vermeiden von Nachbesserungen: Auch wenn die genannten Änderungen sehr weit zu gehen scheinen, sind sie doch zwingend erforderlich, damit der Gesetzentwurf seine selbst gesteckten Ziele erreichen kann. Die Verabschiedung eines unausgereiften Gesetzes und die spätere Nachbesserung ist aufgrund der extremen Kostensteigerungen, der negativen Effekte auf den Markt sowie der Rechtsunsicherheit unbedingt abzulehnen (siehe 13).

Einbindung von Branchenexperten: Aus unserer Sicht ist es unbedingt erforderlich, neben Steuer- und Sicherheitsexperten auch Branchenfachleute in das weitere Verfahren einzubinden (siehe 14).

Wir möchten hiermit das Angebot wiederholen, unsere Expertise und die der Mitgliedsunternehmen in den weiteren Prozess einzubringen.

Roland F. Ketel – 1. Vorsitzender
Udo Stanislaus – 2. Vorsitzender
des DFKA e.V.

 

Anlagen:  Anlage-Stellungnahme_DFKA_RefE


Hier das Schreiben als PDF für Sie zum Download:

download_Stellungnahme_DFKA_RefE

 

 

 

 

 

 

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