BMF bestätigt 30. September für TSE-Pflicht

BMF bestätigt 30. September für TSE-Pflicht

Der DFKA hat sich wie viele andere Verbände in den letzten Monaten um eindeutige Aussagen zum Termin für die Pflicht zum Einsatz Technischer Sicherheitseinrichtungen in Kassensystemen bemüht. Am 30. Juni 2020 erhielten nun alle mit dem Thema befassten Verbände ein Schreiben von Herrn Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.
Hier die Kernaussagen dazu als wörtliches Zitat:

Ein ordnungsmäßiger Geschäftsbetrieb erfordert seit dem 1. Januar 2020 allerdings auch, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Mit der bestehenden Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 (BMF-Schreiben vom 06. November 2019 – IV A4 – S0319/19/10002:001, DOK 2019/0891800) wurde die Frist für die Anbindung von Kassensystemen an eine TSE lediglich verlängert, bis eine flächendeckende Aufrüstung der elektronischen Aufzeichnungssysteme möglich ist.

Erfreulicherweise bieten mittlerweile bereits vier TSE-Hersteller zertifizierte TSE auf dem Markt an, für welche nach unseren Informationen keine Lieferschwierigkeiten aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise bestehen. In dem o.g. BMF-Schreiben wurde in Hinblick darauf schon hingewiesen, dass die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen sind.

Ich bitte Sie daher, Ihre Mitglieder im Hinblick auf das Auslaufen der Frist am 30. September 2020 darauf hinzuweisen, nunmehr alle Voraussetzungen zur Aufrüstung der Kassen bzw. Neuanschaffung von Kassen vorzunehmen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Notwendigkeit einer  Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung seitens des Bundesministeriums der Finanzen  nicht gesehen wird und bitte Sie, Ihre Mitglieder hierüber entsprechend in Kenntnis zu setzen.

Wir begrüßen, dass nach den Diskussionen der letzten Monate hiermit eine klare Aussage getroffen wurde, auf deren Basis verbindliche Planungen möglich sind. Eine vollständige Umrüstung aller im Feld befindlichen Systeme wird in den verbleibenden drei Monaten allerdings schon aus Kapazitätsgründen eine große Herausforderung darstellen. Daher bleiben wir in Kontakt mit dem BMF, um eine praktikable Regelung für die Fälle zu finden, in denen Kassenanwender zwar rechtzeitig aktiv geworden sind, die Umstellung aber nicht mehr rechtzeitig durchgeführt werden konnte.

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