DFKA e.V. im Dialog mit dem BMF-Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger

DFKA e.V. im Dialog mit dem BMF-Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger

Seit das Bundesamt für Sicherheit in der Informationsbearbeitung (BSI) im Zusammenhang mit dem „Gesetz gegen Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“
vom Dezember 2016 sich der Kassensicherheitsverordnung (KSichVO) und der „ Technischen Richtlinie der Technischen Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungsgeräte“ angenommen hat, besteht der Eindruck, dass die Branchen- und Fachverbände aus dem Informationsfluss seitens des BMF herausgehalten werden. Vielmehr werden aus unserem Bereich einzelne Hersteller heraus gesucht und zu einzelnen Konsultationen geladen.
So ist es auch zu verstehen, dass unsere fachlichen Hinweise und Erfahrungen nur im begrenztem Rahmen Berücksichtigung fanden und somit die Verbände und Vereinigungen durch das BSI in seiner Meinungsbildung unberücksichtigt bleiben.
Damit wurde aus unserer Sicht die Basis des Gesetzgebungsverfahrens inhaltlich und kostenmäßig größtenteils verlassen. Daher wandten wir uns an den neuen Finanzminister Herrn Olaf Scholz sowie an den Staatssekretär Herrn Dr. Rolf Bösinger.
(Das Schreiben des DFKA vom 27.07.2018 an Staatssekretär Dr. Bösinger ist im internen Mitgliederbereich des Internetportals zu finden!)

Mit Schreiben vom 17.08.2018 antwortete der BMF-Staatssekretär. Diese durchaus interessante Stellungnahme finden Sie im Mitgliederbereich unseres Internetportals (den Zugang erhalten Sie mit einer Mitgliedschaft im DFKA e.V.) oder wenden Sie sich an Geschäftsstelle des Verbandes in Berlin.

 

 

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