Entwürfe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Entwürfe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
… zur Herstellung der Funktionsfähigkeit des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Zwischenzeitlich dürfte es sich rumgesprochen haben, dass Ende 2016 (28.12.2016) im Deutschen Bundestag auf Initiative der Fraktionen von CDU/CSU und SPD und Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen wurde. Den an der Gesetzgebung beteiligten Parteien und Körperschaften war von vornherein klar, dass das Gesetz nur einen Schritt in die Richtung gegen Steuerbetrug und Wettbewerbsverzerrung darstellte und einer erheblichen Nacharbeit bedurfte.
Für die Einleitung und Durchführung des Gesetzgebungsverfahren sprach aber grundsätzlich, dass damit eine Akzeptanz der von uns monierten kriminellen Handlungen in Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie und weiteren Wirtschaftsbereichen erfolgte. Hinzu kam, dass die durchaus umfangreichen Summen (über 10 Mrd. Euro), die am Fiskus vorbei geleitet werden, durch Registrierkassen und Abrechnungssystemtechnik und damit verbundener Technologie nun einer sachgerechten Untersuchung und Bearbeitung unterzogen wurden.
Dem hierfür in die Verantwortung genommenen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kann getrost unterstellt werden, das es über die notwendigen Voraussetzungen verfügt, um die Untersuchungen qualifiziert und zeitnah durchzuführen. Dies bezieht sich zweifellos auch auf das vorauszusetzende Verantwortungsbewußtsein mit seiner Anbindung an das Bundesministerium des Innern (BDI).
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