Bußgeldverfahren wegen der Nutzung einer Kasse ohne TSE

Bußgeldverfahren wegen der Nutzung einer Kasse ohne TSE

Dem DFKA e.V. liegen Informationen vor, nach denen es bereits zur Einleitung von Bußgeldverfahren gegen Kassenanwender kommt, die der Pflicht eine Kasse mit zertifizierter TSE zu betreiben nicht nachgekommen sind.

Das Finanzamt weißt in einem uns bekannten Fall explizit darauf hin, dass der Anwender die Vorgaben nicht erfüllt habe, obwohl eine Aufrüstung mit einer TSE grundsätzlich möglich gewesen wäre. Es wurde jedoch unterlassen das betroffene System fristgerecht nachzurüsten.

Den Beschuldigten wird eine Steuerordnungswidrigkeit nach §§ 377 , 379 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. 146 a Abs. 1 Satz 1 – 3 AO zur Last gelegt, wonach ein durchaus substanzielles Bußgeld erhoben werden kann.

Der DFKA e.V. möchte deshalb nochmals alle Kassenanwender darauf hinweisen, dass eine Umrüstung von Kassensystemen mit zertifizierten TSE bereits hätte erfolgen müssen oder nunmehr unverzüglich zu erfolgen hat. Verstöße gegen die Anforderungen an die Kassenführung sind Ordnungswidrigkeiten, für die Bußgelder bis zu einer Höhe von Euro 25.000 verhängt werden können. Die geltende Rechtslage ist diesbezüglich eindeutig und die Finanzverwaltungen haben nun damit begonnen, diese Gesetze gegen bisher säumige Kassenanwender durchzusetzen.

Wir möchten alle Mitglieder des DFKA e.V., weitere Anbieter von Kassensystemen aber auch die Verbände wie DEHOGA, ZDH oder HDE bitten, dringenst ihre Kunden/Mitglieder auf die erforderliche Umrüstung und Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben hinzuweisen.

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