Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher über den EKaBS – der NWB Verlag veröffentlicht einen Artikel des bekannten Experten vom Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster

Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher über den EKaBS – der NWB Verlag veröffentlicht einen Artikel des bekannten Experten vom Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster

In seinem Artikel lobt Herr Teutemacher ausdrücklich die Entwicklung des EKaBS, der die Belegprüfung für die Finanzverwaltung schnell und einfach macht. Bisher sind die von den verschiedenen elektronischen Aufzeichnungssystemen erzeugten Belege sehr unterschiedlich, sodass sie zurzeit nicht einheitlich verwaltet und automatisiert oder ausgewertet werden können.

Durch einen Testkauf oder bei Vorliegen von Kontrollmaterial, können Prüfer*innen der Finanzverwaltung die Ordnungsmäßigkeit einer Kassenführung in Zukunft besonders schnell prüfen. Dafür reicht es dann aus, den Beleg mit dem Diensthandy oder einem Handscanner einzulesen. Auf eine Kassen-Nachschau kann bei ordnungsgemäßer Aufzeichnung anschließend verzichtet werden.

Durch die gewählte JSON-Struktur, dem Standardformat für einen großen Teil aller modernen Software-Entwicklungen, ist der EKaBS auch für die zukünftige „Verifikationssoftware zur Überprüfung digitaler Signaturen nach § 146a AO i. V. m. der Kassensicherungsverordnung (Kassen-SichV) und der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)“ auswertbar.

Auch Herr Teutemacher erkennt diesen modernen Ansatz und die Technologieoffenheit des gewählten Standards an.

Es dürfte kaum ein Datenformat geben, das mit einem so geringen Aufwand zu erzeugen ist, wie JSON. In diesem Format wird der EKaBS erstellt und geprüft. So muss keine Konvertierung in ein CSV Format stattfinden, welches die DSFinV-K verwendet. Bewusst wurden XML und ZUGFeRD nicht als Grundlage des EKaBS genutzt, weil diese Ansätze viel aufwändiger wären und inhaltlich für Kassenbelege erheblich hätten angepasst werden müssen.

Die Standardisierung elektronischer Belege liegt vor allem im Interesse der Finanzverwaltung. Das sollte auch das Bundeministerium der Finanzen erkennen, von dem sich der DFKA e.V. Unterstützung verspricht. Darüber hinaus aber schützt ein wirksamer elektronischer Kassen-Beleg-Standard den steuerehrlichen Geschäftsmann, gibt der Kassenbranche Rechtssicherheit und hilft der Umwelt durch weniger Papiermüll.

Den Artikel von Herrn Teutemacher finden Sie unter folgendem Link:
http://datenbank.nwb.de/start/showdoi/?doi=PAAAH-78400&starter=bbk_marketing&date=20220520&sig=rSghiZQVJOwhTKOj2K4AAV6T97F1rNPhsFVpaBDyGJik4NjoKLtbnIl1KnTgZOxFm8mRWxinR3YS70Xk83LXuT

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