Bericht über die nichtöffentliche Tagung des Finanzausschusses des Bundestages am 17.02.2016
Bericht über die nichtöffentliche Tagung des Finanzausschusses des Bundestages am 17.02.2016
Zu der Tagung wurde neben dem DFKA e.V. auch der Einzelhandelsverband (EHI) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) als Verbände geladen. Weiterhin waren Vertreter aus dem Österreichischen Finanzministerium, der Landesregierung Schleswig-Holstein (Finanzministerin Frau Monika Heinold), des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), des Bundesrechnungshofs und Herr Tobias Teutemacher vom Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster/ NRW geladen.
Im Auditorium des Finanzausschusses befanden sich neben den Abgeordneten aus allen 4 Fraktionen des Bundestages auch der parlamentarische Staatssekretär Dr. Meister und der Unterabteilungsleiter Dr. Misera aus dem Bundesministerium der Finanzen.
Die Vorsitzende des Finanzausschusses, Frau Ingrid Arndt-Bauer, begrüßte die Teilnehmer und Sachverständigen und eröffnete die Tagung zum Thema „Steuerhinterziehung durch Kassenmanipulationen“. Sie verwies sodann auf die von den Sachverständigen vorgelegten Standpunkte zu dem Thema, welche den Abgeordneten vorlagen und forderte diese auf, ihre Fragen zu stellen.
Davor übergab sie der Finanzministerin aus Schleswig-Holstein Frau Monika Heinold das Wort, um die Sachlage in der Angelegenheit aus der Sicht der Landesregierung vorzutragen. In Ihrer Darlegung erläuterte die Ministerin, dass dem Land Schleswig-Holstein jährlich über 150 Mill. Euro an Steuergeldern unterschlagen werden, die für Infrastrukturmaßnahmen fehlen. Darüber hinaus verwies sie auf enorme Wettbewerbsverzerrungen in Handel, Gastronomie und Hotellerie durch Steuerverkürzung mittels Kassenmanipulation und forderte unverzüglich Maßnahmen zu deren Bekämpfung. Im Einklang mit allen Bundesländern forderte sie die Einführung von „INSIKA“ – dem kryptografischen Manipulationsschutz für Registrierkassen und Abrechnungssysteme und machte auch auf die Unterstützung der DEHOGA Schleswig-Holstein aufmerksam.
Die Vertreter des EHI und des ZDH brachten Ihre Ablehnung der Einführung von INSIKA zum Ausdruck und bezogen sich auf Ihre Erhebungen zu den Kosten der Einführung und zweifelten den Umfang der Steuerverluste durch Kassenmanipulationen an. Hierzu bezog der Bundesrechnungshof den Standpunkt, dass die erheblichen und amtlich festgestellten Steuerverluste nicht akzeptabel sind und eine sofortige Gegensteuerung z. B. mit INSIKA erforderlich ist. Noch konkreter wurde Herr Teutemacher, Steuerfahnder aus NRW, der die Sachverhalte detailliert beschrieb und darlegte, dass es eines einheitlichen funktionstüchtigen und technologisch offenen Manipulationsschutzmoduls bedarf, das durch die Finanzbehörden vor Ort qualifiziert abgerufen werden kann um zeitlich schnellere Prüfergebnisse zu erhalten.
Schleswig-Holsteins Finanzministerin bezog sich dann, auf Nachfrage, auf die INSIKA – Einführung für das Taxi-Gewerbe in Hamburg und dessen Umsatzsteigerung um über 50 % bei Abbau von Überkapazitäten (ca. 1.000 Fahrzeuge). Seitens des EHI wurde die Vergleichbarkeit des Abrechnungsprocedere mit dem Einzelhandel, der Gastronomie und Hotellerie bezweifelt und auf die Anwendung einer zentralisierten rechnergestützten Datenverarbeitung verwiesen.
Der DFKA brachte zum Ausdruck, dass die Versuche des BMF gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, seit nahezu 20 Jahren erfolglos praktiziert werden. Selbst die Entwicklung von INSIKA (2008 – 2012) im Auftrage des BMF und finanziert vom BMWi, wurde nach Fertigstellung und Praxistest wieder verworfen und der weiteren Steuerverkürzung Vorschub geleistet. Branchenverbände der Gastronomie, der Hotellerie und des Einzelhandels wie auch andere Fachverbände sollten die Mani-pulationsschutz-Maßnahmen unterstützen um die Wettbewerbsverzerrungen zu bekämpfen, denn Steuerbetrug ist kein Volkssport oder gar Kavaliersdelikt. Diesen Eindruck könnte man beim Vertrieb von Kassentechnik gewinnen, wo die Frage nach möglicher Umsatzmanipulierung an der Tagesordnung ist. Der DFKA machte deutlich, dass die von den Verbänden genannte Kostenbelastung völlig überzogen sei und der Hauptgrund dafür, die Anforderungen von GDPdU und GoBD darstellen.
INSIKA ist z.B. nahezu kostenlos, da frei von Patenten und Rechten Dritter, alle Schnittstellen sind transparent und offen dokumentiert. Das Sicherheitsmodul verursacht im Gegensatz zur Argumentation von HDE und ZDH keine Wartungskosten noch andere laufende Kosten (wie z.B. andere Sicherheitslösungen in einigen EU-Ländern).
Zum Abschluß der Stellungnahme des DFKA wurde auf die von den anderen Verbänden eingebrachte Diskussion zur Verlängerung der Umstellungsfrist ausgeführt, dass diese abgelehnt wird, da die nunmehr bestehende 6-jährige Frist unbefriedigend genutzt wurde und eine Verlängerung nur weiteren Steuerbetrug unterstützen würde.
Die anwesenden Vertreter des BSI äußerten sich vage, da sie noch im Prüfungsprozess zum Sachverhalt befindlich sind.
Die angereisten Personen des Bundesfinanzministeriums Österreichs berichteten von den gegenwärtig laufenden Umstellungsprozessen zu Manipulationsschutz-Maßnahmen und der allgemeinen Kassenpflicht.
Hierbei kam es zu kritischen Anmerkungen wegen teilweise nicht hinreichenden Organisations- und Durchführungsbestimmungen und unrealistischen Zeitplanungen.
Die Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Ingrid Arndt-Brauer bedankte sich bei den Gutachtern und äußerte, dass sie kurzfristigen Handlungsbedarf erkenne, der in Richtung des BMF bestehe.