Ehrenkodex

Ehrenkodex

Deutscher Fachverband für

Kassen- und Abrechnungs-

systemtechnik im bargeld-

und bargeldlosen

Zahlungsverkehr e.V.

Ehrenkodex

Respekt, Ehrlichkeit sowie Fairness und Zuverlässigkeit sind die Leitwerte des DFKA e.V.
Jedes DFKA-Mitglied ist verpflichtet, die Grundsätze des DFKA-Ehrenkodex einzuhalten und in seinem unternehmerischen Handeln gleichermaßen gesetzeskonform sowie dienstleistungs-, kunden- und mitarbeiterorientiert umzusetzen.
Die Handlungsgrundsätze sind für DFKA-Mitgliedsunternehmen verbindlich und sorgen für Transparenz in den ethischen Grundsätzen des DFKA e.V.

Jedes Mitglied:

  • muss sich den Zielen und Aufgaben des Fachverbandes jederzeit verpflichtet fühlen und unterstützt die politischen Zielstellungen des Fachverbandes.
  • fühlt sich der sozialen Marktwirtschaft verbunden und trägt dadurch zu einem positiven Unternehmerbild in der Öffentlichkeit bei.
  • handelt getreu den gesetzlichen Vorschriften und Gesetzen.
  • handelt ethisch und wahrheitsgemäß und bekennt sich uneingeschränkt zum fairen Wettbewerb.
  • pflegt einen ehrlichen, nutzbringenden und partnerschaftlichen Dialog mit Behörden, dem Fachbereich verbundenen Unternehmen und Organisationen.
  • führt seine unternehmerischen Tätigkeiten nach besten fachlichen, technischen und handwerklichen Qualitätsstandards und Bestimmungen aus.
  • ist ein verlässlicher Partner für Kunden und Auftraggeber und pflegt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
  • tritt für eine stetige Verbesserung der Qualität und die Weiterentwicklung der Branche ein.
  • verpflichtet sich, gegenüber anderen Mitgliedern des DFKA e.V. kooperativ, kollegial und solidarisch zu handeln und trägt somit aktiv zu einer harmonischen Verbandstätigkeit bei.
  • achtet das geistige und materielle Eigentum sowie Leistungen anderer Mitglieder und der Fachbranche zugewandten Personen und Vertretern.
  • ist Verstößen anderer Mitglieder gegenüber unduldsam und unnachsichtig und meldet derartige Sachverhalte unverzüglich dem Vorstand, um einen eventuell entstehenden Schaden am Fachverband, dessen Mitgliedern und an der allgemeinen Gesellschaft abzuwenden.
  • akzeptiert, dass bei möglichen eigenverantwortlichen gravierenden Verstößen gegen den Ehrenkodex und/oder der Satzung durch den zuständigen Vorstand ein Ausschluss aus dem DFKA e.V. erfolgen kann.