Überbrückungshilfe III: Förderungsfähig sind nun auch Anschaffung und Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen
Überbrückungshilfe III: Förderungsfähig sind nun auch Anschaffung und Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen
Seit dem 10. Februar 2021 können Unternehmen, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind, Überbrückungshilfe III beantragen.
Mit der letzten Nachjustierung durch die Bundesregierung sind nun auch Anschaffungen und Erweiterungen von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Abgabenordnung (AO) förderfähig, wenn diese im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 als Kosten angefallen sind.
Für Fragen rund um die Überbrückungshilfe III stellen das BMF und BMWI folgende Seite mit Antworten zu den FAQs zur Verfügung:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html
Der genannte Passus ist unter FAQ 2.4 Nr.14 zu finden.
Der DFKA e.V. begrüßt diese Entscheidung.