Bereits seit den frühen 90er Jahren gibt es in Deutschland eine zunehmende Tendenz insbesondere im Bargeldverkehr, zu Steuerverkürzung undSteuerbetrug. Hierbei bediente man sich auch zunehmend moderner und elektronischer Hilfsmittel um die Manipulationen zu verschleiern.
Lange Zeit galt dies als Kavaliersdelikt und blieb weitgehend ohne Konsequenzen. Die Steuerbehörden waren dieser Entwicklung zunehmend machtlos ausgeliefert und möglichen Maßnahmen gegen Delinquenten wurden von zuständigen Gerichten verhindert.
Erst mit Beginn des 21. Jahrhunderts (2002) wendete sich langsam das Blatt. Neben einigen Fachgerichten begannen auch einzelne Bundesländer sich dem Steueraufkommen intensiver zu widmen und sich dem jahrelangen Trend „Kavaliersdelikt“ zu widersetzen. Diesem stärker werdenden Druck ist es geschuldet, dass mehr und mehr rechtliche Grundlagen und Gesetzlichkeiten geschaffen wurden, um die Steuerehrlichkeit wieder herzustellen. Nachfolgend werden aktuelle Schriften, Dokumente und Bestimmungen, teilweise auszugsweise, wiedergegeben. Hierbei besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, sondern es wird vielmehr partiell die Aktualität bezweckt.