DFKA-Stellungnahme zum Entwurf des BMF zur obligatorischen elektronischen Rechnung ab dem 01.01.2025
DFKA-Stellungnahme zum Entwurf des BMF zur obligatorischen elektronischen Rechnung ab dem 01.01.2025
Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als wesentlicher Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen (inländische B2B-Umsätze) eingeführt.
Die Neuregelung zum 01. Januar 2025 stellt einen wesentlichen Baustein zur Digitalisierung des Geschäftsverkehrs dar. Dafür sind die Prozesse und Abläufe zur Erstellung sowie Verarbeitung einer E-Rechnung auf den verschiedenen Ebenen zu digitalisieren
Hierzu hat der DFKA am 30.08.2024 eine Stellungnahme abgegeben.
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