Ausfüllanleitung zur Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO))
Ausfüllanleitung zur Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO))
Von Seiten des BMF ist ein FAQ veröffentlicht, welches auf eine Ausfüllanleitung zur Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)) verweist.
Die offizielle Information mit weiteren Hinweisen erhalten Sie nachstehend als PDF-Datei:
BMF 14.10.2024 Ausfüllanleitung zur Mitteilung elektronischer Aufzeichnungssysteme