Änderungen für bargeldintensive Betriebe ab dem 1.1.2024
Änderungen für bargeldintensive Betriebe ab dem 1.1.2024
Tobias Teutemacher und Patrick Kullmann, beide Dipl. Finanzwirt (FH) und in der Finanzverwaltung NRW tätig, haben die ab dem 01.01.2024 gültigen Änderungen für bargeldintensive Betriebe aus Kassensicherungsverordnung und Anwendererlass zusammen gestellt. Dieser Beitrag zeigt die wesentlichen Änderungen und stellt ausführlich dar, was zu beachten ist und wer informiert werden sollte.
Wenn Sie hier weiterlesen möchten, empfehlen wir Ihnen die Mitgliedschaft im DFKA e.V.