Anordnung einer Bp während einer Kassen-Nachschau beim Anfangsverdacht einer Steuerstraftat?
Anordnung einer Bp während einer Kassen-Nachschau beim Anfangsverdacht einer Steuerstraftat?
Kassennachschauen sind erforderlich und unverzichtbar, um den rechtssicheren Betrieb eines elektronischen Aufzeichnunssystems zu prüfen. Hierzu wurde ein sehr interessanter Beitrag von Herrn Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher verfasst und veröffentlicht.
Die Finanzbehörden haben ihre Prüferinnen und Prüfer mit der neuen Software Amadeus Verify geschult und beabsichtigen, nunmehr verstärkt gegen Nicht- bzw. Falscheingaben in elektronischen Aufzeichnungssystemen vorzugehen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was beim Übergang von der Kassen Nachschau zur Betriebsprüfung (§ 146b Abs. 3 AO) beachtet werden muss – insbesondere in den Fällen, wo bereits ein Anfangsverdacht für eine Steuerstraftat vorliegt (§ 10 BpO).
Wenn Sie hier weiterlesen möchten, empfehlen wir Ihnen die Mitgliedschaft im DFKA e.V.