Auch die Finanzbehörden der Bundesländer sprechen Klartext!
Immer deutlicher melden sich auch die Finanzbehörden der Bundesländer zu Wort, wenn es um die Umsetzung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) aus dem Jahre 2016 geht. Die Unzufriedenheit mit dem Arbeitstempo zur Systementwicklung und die mangelhafte Projektleitung haben sicher zu vielem Missmut und Kritik geführt.
Angesichts der Tatsache, dass sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationsbearbeitung (BSI) für einen aus der Sicht der Finanzbehörden der Bundesländer (wie auch aus unserer Sicht!) für einen bürokratischen Moloch entschieden haben, drohte das Projekt nicht nur konzeptionell zu scheitern, sondern auch weiteren erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden anzurichten.
Der Verfasser des o. a. Artikels nimmt das Thema in seiner Breite voll auf und bezieht sich hier und da auch auf unsere Mahnungen und Schreiben (des DFKA e.V.). Dem DFKA e.V. erscheint es aber auch wichtig darauf hinzuweisen, dass wir es nicht nur bei Kritik beließen, sondern auch bemüht waren, konstruktiv an der Projektlösung mitzuwirken. Obwohl dies stets abgelehnt bzw. ignoriert wurde, fanden unsere Aktivitäten zur DFKA-Taxonomie-Kassendaten® und Verfahrenstechnologie wachsende Akzeptanz. Aus dieser Entwicklung heraus, fanden wir auch die Kraft uns -mehr und mehr- in das BMF- Kassenprojekt einzubringen.
Derzeit führen wir für die neu entwickelten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) qualifizierte Feldtests durch, um die Funktionstüchtigkeit der vorliegenden Prototypen zu prüfen.
Auf den Artikel von Arno Becker zurück kommend, müssen wir seine Kritik weitgehend bestätigen, sind aber zu der Auffassung gelangt, dass eine kreative Einbringung unserer Erfahrungen und Fähigkeiten in das Projekt, dessen Umsetzung in der Praxis nur förderlich sein kann.
