Ausfüllanleitung zur Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO))

Ausfüllanleitung zur Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO))

Von Seiten des BMF ist ein FAQ veröffentlicht, welches auf eine Ausfüllanleitung zur Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)) verweist.

Die offizielle Information mit weiteren Hinweisen erhalten Sie nachstehend als PDF-Datei:

BMF 14.10.2024 Ausfüllanleitung zur Mitteilung elektronischer Aufzeichnungssysteme

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