Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)

Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)

Mit Schreiben vom 28.06.2024 hat das Bundesministerium der Finanzen klargestellt, dass die Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 01.01.2025 zur Verfügung steht und angewendet werden muss. Die offizielle Information mit weiteren Hinweisen erhalten Sie nachstehend als PDF-Datei.

BMF 28.06.2024 Mitteilungsverpflichtung nach AO

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