Bekämpfung von Manipulationen digitaler Grundaufzeichnungen; Ermittlung von Fallzahlen

Bekämpfung von Manipulationen digitaler Grundaufzeichnungen; Ermittlung von Fallzahlen

Sehr geehrter Herr MDg Dr. Misera,
ich nehme Ihr Schreiben vom 19.12.2014 sowie dessen Beantwortung vom 17.01.2015 durch unseren Verein, dem „Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungstechnik im Bargeld und  bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V.“ – auch wenn es schon „Geschichte“ darstellt- zum Anlass, einen Versuch einer aktuellen  Situationsbeschreibung zur Umsetzung von GDPdU und GoBD in der täglichen Praxis unserer Fachbranche vorzunehmen.
Ausgehend vom Schreiben des BMF (GDPdU) vom 26.11.2010 wurden Anforderungen an Registrierkassen und elektronische Abrechnungssysteme gestellt, die in Abhängigkeit ihrer Eignung technologisch wie auch programm-technisch mit sofortiger Wirkung umzustellen waren und sind. Für ungeeignete Kassentechnik (also nicht umrüstbar!) wurde eine Umstellungs- (Anpassungs-) periode bis zum 31.12.2016 definiert.
Abgesehen von einigen wenigen Vertretern der steuerberatenden Zunft, war unser Fachgewerbe nahezu auf sich allein gestellt, die Festlegungen in den Markt von Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel u. a. zu tragen. Hierbei suchten wir auch den Kontakt zu den Finanzbehörden der Bundesländer und des Bundes. Unser Fachverband erbat mehrmals den Kontakt zu Ihrem Hause, um Ihnen in der Angelegenheit spezielle Besonderheiten und Fehlentwicklungen darzustellen. Leider stand das BMF dafür nicht zur Verfügung.
Demzufolge wurden, wie auch von einigen Bundesländern bestätigt, die Umstellungen gem. den GDPdU – Anfoderungen bei umrüstfähigen Kassen nur in geringfügigem Maße (max. 15%) von Anwendern beauftragt. Die inkonsequente Umsetzung und marktwirtschaftliche Abgrenzung hatte vielmehr zur Folge, dass -nach wie vor- am Markt von einigen durchaus bekannten Herstellern Kassensysteme ohne Umrüstungsmöglichkeit mit der Behauptung eingebracht werden, dass GDPDU bzw. GoBD wie auch insbesondere ein Manipulationsschutz á la INSIKA sich nicht durchsetzen wird.
Hierbei bezog man sich durchaus auf Äußerungen und Zusicherungen aus Ihrem Hause!?
So können wir heute feststellen, dass die nachlässige Umsetzung der Festlegungen zu GDPdU und GoBD nicht nur die Anzahl der unumrüstbaren Kassen in bargeldintensiven Branchen erhöht, sondern auch einen erheblichen Investitionsstau befördert hat.
Leider hat man sich auch auf eine fiktive Kostendiskussion eingelassen, die in keinem Verhältnis zu den realen Aufwendungen für Um- und Aufrüstungen der Kassentechnik liegt und vielmehr auf die steigende Anzahl der nicht umrüstbaren Kassentechnik und dem ständig wachsenden Investitionsstau resultieren. Hier wurden vielmehr Nebenschauplätze gesucht und gefunden.
Ausgehend von der Verweigerungshaltung zur Anwendung von INSIKA bzw. überhaupt einem Manipulationsschutz bei Kassen und Abrechnungssystemen steigt von Jahr zu Jahr die Steuerverkürzung und der Steuerbetrug in unglaubliche Höhen. Diese oft als haltlose Behauptung abgetane Tatsache wird durch etliche Urteile von Finanzgerichten gerade im Jahre 2015 untersetzt.
Die dabei hinterzogenen Beträge für Sozialleistungen und Einkommens- wie auch Gewerbesteuern sind dabei selten berücksichtigt.
Das Engagement unseres Fachverbandes ist nicht von einer Hoffnung auf zusätzliches Umsatzpotential getragen. Vielmehr verfolgen wir das Ziel Umsätze in unserer Branche mittels manipulativer Kassentechnik und –Logistik zu unterbinden, da dies für die gesamte Branche abträglich und gefährlich ist. Leider hat die Entwicklung in den vergangenen Jahren trotz GDPdU und GoBD in eine falsche und kriminelle Richtung geführt.
Wie wir informiert sind, wurde das BMF auch von Vertretern aus den Finanzbehörden der Bundesländer mehrmals darauf aufmerksam gemacht. Wir begrüßen es, dass sich nun auch das BSI partiell in die Problematik eingeschaltet hat, um die Vorgänge aufzudecken.
In unserer Fachbranche besteht für die nunmehr langjährige abweisende Haltung des Bundesfinanzministeriums in Sachen „kryptographischer Manipulationsschutz“ wenig Verständnis, zumal die Versuche der Steuerhinterziehung in nahezu allen Bargeldbereichen anwachsend sind. Wir bitten daher aufrichtig um ein Umdenken in Ihrem Hause um diesen „Sumpf“ auf der Grundlage eindeutiger gesetzlicher Bestimmungen trockenlegen zu können.
Die Mitglieder unseres Fachverbandes und Vertreter unserer Fachbranche sind dazu seit Jahren bereit und haben deshalb auch erhebliche Umsatzeinbußen in Kauf genommen. Entsprechend des Ehrenkodex unseres Vereins verweigerten sie die Teilhabe an manipulierenden Vorgängen wie auch immer und mußten so oft zusehen, wie Aufträge an „geschäftstüchtige“ Wettbewerber vergeben
wurden.
Letztlich ist es gegenwärtig so, dass der ehrliche Unternehmer der Dumme ist und vielerorts verspottet wird.
Wir ersuchen Sie erneut, in dieser Angelegenheit endlich konsequent und fachlich qualifiziert zu handeln. Hierbei verweisen wir durchaus auf die vielen aktiven EU-Länder, die entsprechende Festlegungen getroffen haben und damit eine positive Entwicklung eingeleitet haben. Leider stellten wir diesbezüglich auch unterschiedliche Standards fest, die den Erfolg durchaus beeinflussten.
Insofern ist der bisherige deutsche Entwicklungsstand bezüglich GDPdU und GoBD durchaus zweckdienlich und bedarf der Vervollkommnung durch einen integrierten Manipulationsschutz, wie ihn „INSIKA“ nun einmal darstellt. Sollte sich das BMF dazu nicht durchringen können, so bitten wir um eine entsprechend vergleichbare und integrationsfähige einheitliche Variante.
Bitte bewahren sie uns vor einem Strauß von Manipulationsschutzvarianten, die keine einheitlichen und übersichtlichen Prüfmechanismen zulassen und damit wieder zum Gegenstand von krimineller Energie werden. Wie wir aus der für gewöhnlich gut informierten Presse erfuhren, soll der Bundesfinanzminister, infolge der bekannten außerordentlichen Belastungen des Staatshaushalts, eine neue Kraftstoffsteuer planen. Sofern dies der Richtigkeit entspricht, möchten wir in Anbetracht der beträchtlichen Summen in Sachen Steuerverkürzung mittels Registrierkassen und Kassensysteme, erneut um eine Veränderung Ihres Standpunktes in der Angelegenheit nachsuchen.

Sehr geehrter Herr MDg. Dr. Misera,
wir stehen Ihnen gern fachlich qualifiziert, wie auch industriell unabhängig zur Verfügung und hoffen auf die Gelegenheit mit Ihnen einen entsprechenden
Meinungsaustausch führen zu können.
Mit freundlichen Grüßen

gez. Roland F. Ketel      gez. Udo Stanislaus
1.Vorstand des             2.Vorstand des
DFKA e.V.                    DFKA e.V.

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