Das liegt in der Natur der Dinge

Seit dem Dezember 2016 liegt uns nun das neue Kassengesetz (Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen) vor.
Bis heute ist dieses Gesetz an sich nicht funktionstüchtig, da die technischen Grundlagen dafür erst vor wenigen Tagen durch das mit der Entwicklung und Fassung der Technischen Richtlinien beauftragte BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seine Vorstellungen veröffentlicht hat und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ohne jegliche Diskussionsmöglichkeit einen sofortigen Anwendungserlass ausgesprochen hat. Nicht nur, dass damit wieder ein Konsultationsversprechen für die Verbände nicht eingehalten wurde, so ergeben sich unnötiger Weise wieder eine Reihe von Ungereimtheiten und Lücken, die auch zu rechtlichen Problemen führen können.
So dürfte auch mit den Kassen-Nachschauen manches Ungemach mit der Auffassung von Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung drohen.

Hierzu ein Beispiel (BFH-Beschluss vom 23.02.2018) für die fehlende Rechtssicherheit auf unserem Fachgebiet:

Reckendorf Papier zum BFH-Beschluß vom 23.2.18