DFKA: Praktische Umsetzung der Kassensicherungsverordnung …

DFKA: Praktische Umsetzung der Kassensicherungsverordnung …

… hat jetzt begonnen – der letzte fehlende Baustein liegt vor!

Nachdem jetzt die letzten erforderlichen Dokumente veröffentlicht wurden, haben Anbieter von Kassensystemen mit der technischen Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen begonnen. Trotz einer erwarteten Übergangsregelung bleibt der Zeitdruck dafür sehr hoch. Der Deutsche Fachverband für Kassen und Abrechnungs systemtechnik … e.V. (DFKA) unterstützt Kassenhersteller und Softwareentwickler mit qualifizierten Schulungen bei der schnellen technischen Umsetzung.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat am 12.08.2019 die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) mit mehreren Anlagen veröffentlicht. Sie basiert auf der kürzlich entwickelten DFKA-Taxonomie-Kassendaten und ist vollumfänglich dazu kompatibel. Weiterhin ergänzt sie die Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den am 17.6.2019 veröffentlichten Anwendungserlass zu §146a der Abgabenordnung des BMF. Damit liegt jetzt endlich die gesamte, für eine Integration zertifizierter technischer Sicherheits-einrichtungen (TSE) in Kassensysteme, erforderliche Dokumentation vor.

Nachdem das ursprüngliche Konzept zur Manipulationssicherung vom DFKA deutlich kritisiert wurde, sind die jetzt spezifizierten technischen Lösungen erheblich praxis-tauglicher geworden und damit sinnvoll umsetzbar. Entwicklung und Erprobung dieser Vorgaben wurden durch den DFKA in einem Feldversuch mit mehreren Anbietern von Kassensystemen unterstützt. Zwei TSE-Anbieter befinden sich im Zertifizierungsverfahren des BSI und haben eine Verfügbarkeit für das vierte Quartal 2019 angekündigt.

Somit können Anbieter von Kassensystemen ab sofort mit der technischen Umsetzung und Anpassung beginnen. Hier ist der Zeitdruck hoch, da laut Gesetzeslage ab dem 1.1.2020 nur noch Kassensysteme, die eine TSE unterstützen, verkauft werden dürfen. Es drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro pro Fall. Es ist im Gespräch, Anwendern bestehender Kasseninstallationen eine zeitlich auf einige Monate begrenzte Übergangsfrist (Nichtbeanstandungsregelung) für mit einer TSE nachrüstbaren Kasse einzuräumen, dies wird jedoch nicht für neu angeschaffte Kassensysteme gelten.

Für Anbieter von Kassensystemen ist es momentan schwer, den für eine schnelle technische Umsetzung erforderlichen Gesamtüberblick zu bekommen. Um diese Lücke zu schließen, bietet der DFKA herstellerneutrale Schulungen an. Diese richten sich an Produktverantwortliche und Softwareentwickler und stehen auch Nichtmitgliedern offen.

Die erste Veranstaltung ist am 10.09.2019 im Raum München geplant.  Nähere Informationen werden demnächst unter www.dfka.net/akademie veröffentlicht.

Über den DFKA: Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. ist der einzige Interessenverband für Anbieter von Kassen- und Abrechnungssystemen in Deutschland. Er wurde 2012 gegründet und vertritt derzeit
rund 150 Mitgliedsunternehmen. Der DFKA setzt sich unter anderem für eindeutige rechtliche und technische Vorgaben für Kassensysteme ein.
Über die TSE: Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 stellt der Gesetzgeber neue technische Anforderungen an Kassensysteme.

Ab dem 1.1.2020 müssen die aufgezeichneten Daten durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen nachträgliche Veränderungen geschützt werden. Mit unangekündigten Kassen-Nachschauen werden die Finanzbehörden außerdem die korrekte Nutzung der Systeme und vollständige Erfassung der Verkäufe prüfen. Für Anwender von Kassensystemen bringt die TSE und die damit verbundene Standardisierung der Datenaufzeichnung endlich Rechtssicherheit und Glaubwürdigkeit in die Kassenführung.

Download:

20190802_DSFinV_K_V_2_0

2019-06-17-Einführung und Anwendungserlass-146a AO

2019-02-28-BSI-TR-03153-03151-03116

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