Entwurf des Anwendungserlasses zu § 146a der Abgabenordung nicht praxistauglich

Entwurf des Anwendungserlasses zu § 146a der Abgabenordung nicht praxistauglich

Am 12. Februar 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf des Anwendungserlasses für §146a der Abgabenordnung zur Stellungnahme an Unternehmen, Verbände und weitere Empfänger versandt.
Die Stellungnahme des DFKA e.V. wurde fristgerecht und qualifiziert an das Bundesministerium der Finanzen übermittelt und steht für Sie weiter unten als PDF-Download zur Verfügung.

Der Entwurf des Anwendungserlasses enthält mit der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) einen neuen und durchaus positiven Ansatz. Jedoch sind wesentliche Probleme weiterhin nicht gelöst. Daher halten wir das Sicherungsverfahren in der vorliegenden Form für nicht sachgerecht und so nicht umsetzbar. Die aktuelle Konzeption der technischen Sicherheitseinrichtung ist für die Buchungsvolumina von typischen Kassensystemen nicht geeignet.
Unsere Stellungnahme enthält einen konkreten Vorschlag zu Lösung der Probleme, den wir in der Verwendung eines bereits existierenden und bewährten Verfahrens sehen. Eine Terminverschiebung wird aus unserer Sicht die bestehenden Probleme nicht lösen.

In persönlichen Gesprächen mit Vertretern des BMF wurde zudem bekräftigt, dass die gesetzlichen Termine eingehalten werden sollen und keine Verschiebung beabsichtigt ist. Mit dem von uns vorgeschlagenen Vorgehen, sofern es schnell und konsequent umgesetzt wird, halten wir die  gesetzliche Vorgabe noch für hinreichend erfüllbar. Damit wären Planungs- und Rechtssicherheit für Anwender und Anbieter von Kassensystemen wiederherstellbar.

Wir stehen gerne für Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Download: Stellungnahme des DFKA e.V. zum Entwurf des Anwendungserlasses zu § 146a AO

 

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