Fragen des DFKA e.V. an das BMF gem. Einladung zum Fachgespräch am 25.05.2015
- Welche Erkenntnisse und Analysen aus dem INSIKA-Projekt führten zu der Schlussfolgerung einen Zertifizierungsprozess für die Bekämpfung der Manipulation von Registrierkassen und Elektronischen Abrechnungssystemen zu entwickeln?
- Welche Erfahrungen und Kenntnisse aus der EU-Kassenwelt wurden zur Entwicklung des Referentenentwurfs des BMF herangezogen?
- Welche funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen liegen dem im Gesetzentwurf umrissenen Verfahren zugrunde und wo kann man diese nachlesen?
- Wie sieht die Ablaufplanung und das Betriebskonzept aus, vor allem in Bezug auf Kassennachschauen und Betriebsprüfungen?
- Welche Inspirationen führten dazu, das Paket der manipulierbaren Geräte, von Geldspielgeräten, Warenautomaten, über Taxameter und Wegstreckenzähler bis hin zu Registrierkassen und elektronischen Abrechnungssystemen wieder aufzuknüpfen. Waagen und Waagen mit kassenähnlichen Eigenschaften wie auch die gen. Gerätetechnik mit Ausnahme der Kassen findet nunmehr überhaupt keine Erwähnung mehr?
- Mit welchen Kosten für Sicherheitseinrichtungen rechnet das BMF/ BSI und auf welcher Basis erfolgte die Schätzung? Auf welcher Grundlage erfolgte die Aussage, dass das Verfahren deutlich kostengünstiger sei, wenn zertifizierte Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsmodul, batteriegepufferte Uhr, Speicher und Schnittstellen) in anderen EU-Ländern 300,- € bis 400,- € kosten.
- Warum scheut das BMF eine qualifizierte Kostendiskussion in dieser Angelegenheit, zumal ja schon beim INSIKA-Projekt nicht unbeträchtliche Steuergelder zum Einsatz kamen?
- Welche grundsätzlichen technischen Eckdaten sollen die Sicherheitseinrichtungen (z.B. Transaktionen pro Sekunde, Speicherkapazität) der Kassengeräte haben, um den Zertifizierungsanforderungen gerecht zu werden? Diese müssten bekannt sein, da sie zum einen maßgeblich den Preis bestimmen und zum anderen der internationalen Bauarteignung im Vergleich zum im Gesetzentwurf beschriebenen Einsatz (zentrales Sicherheitsmodul in Kassennetzwerken) entsprechen müssen.
- Welche Experten (Technik/ Logistik) aus der Registrierkassenbranche waren in die Ausarbeitung des Entwurfs eingebunden?
- Wieso werden angesichts der Vielzahl international vorhandener Lösungen ausschließlich die „Null-Option“ und INSIKA als Alternative betrachtet?
- Welcher genaue Sinn wird mit der „Technologieoffenheit“ verfolgt? Soll der Wettbewerb (a) zum sichersten oder (b) zum preiswertesten System führen? Welcher Motivationsmechanismus sollte für (a) bestehen? Wie soll (b) funktionieren, wenn der Gesetzentwurf einige Kostentreiber (z.B. Echtzeituhr zum „manipulationssicheren Festlegen von Zeitpunkten“, Speichermedium als Teil der zertifizierten Sicherheitseinrichtung) festschreibt?
- Wie sind die Forderung nach Technologieoffenheit und der ausdrückliche Ausschluss eines existierenden erfolgreichen und hinreichend getesteten funktionstüchtigen Verfahrens vereinbar? Auf welcher Grundlage wurde die Aussage einer Technologieoffenheit des Zertifizierungsverfahrens getroffen?
- Welcher konkrete Nutzen soll durch den Zwang zur Neuentwicklung eines Verfahrens statt der Nutzung eines bestehenden entstehen, wenn eine Kostenersparnis augenscheinlich nicht zu realisieren ist?
- Welche Kosten sieht das BMF bei der Nutzung des INSIKA-Verfahrens?
Da die Aussage „Das Zertifizierungsverfahren ist […] kostengünstiger als das „INSIKA-Konzept“ (der in unserem Expertenring heftig widersprochen wird!) getroffen wurde, muss wohl eine solche Berechnung existieren.
- Warum werden im Gesetzentwurf die folgenden, in allen uns bekannten international existierenden Systemen vorhanden Elemente bewusst ausgeschlossen:
Belegpflicht, prüfbares Sicherheitsmerkmal auf dem Beleg, zentrale Verzeichnis aller Sicherheitseinrichtungen bzw. Geräte? Damit wird auf eine praktikable Möglichkeit verzichtet, Nicht-Eingaben und „Zweitkassen“ erkennen zu können und die Möglichkeit von Manipulationen verstärkt.
- Angesichts der Tatsache, dass Kassennachschauen bei skizzierten Verfahren nur mit Datenzugriff möglich sind: Welche Häufigkeit von Kassennachschauen ist geplant?
Welcher finanzielle Aufwand entsteht dadurch für Unternehmen und Finanzverwaltung?
- Ist eine Zertifizierung bestimmter und bauartbedingter Kassensysteme selbst vorgesehen?
Wenn ja: Welche Kosten soll das verursachen (inkl. der Folgekosten aus der damit verbundenen Behinderung von Innovationen)?
Wenn nein: Wie soll die Einhaltung der Anforderungen an die Kassensysteme
(korrekte Kommunikation mit der Sicherheitseinrichtung) sichergestellt werden?
- Wie sieht der Zeitplan für Definition, Entwicklung und Praxiserprobung des Verfahrens sowie Entwicklung, Feldtest und Zertifizierung der Produkte aus?
- Ein Großteil der im Begründungsteil des Gesetzentwurfs geäußerten Bedenken gegenüber dem INSIKA-Verfahren bestehen bei den digitalen Tachografen offenbar nicht:
Ausgabe von Sicherheitseinrichtungen (Smartcards) durch staatliche Stellen, zentrale Verwaltung der Sicherheitseinrichtungen, Festlegung auf eine spezifische Art von Sicherheitseinrichtungen.
Wie ist das zu erklären?
- Warum erfolgen im Ref.entwurf des Gesetzes keine Aussagen zur Rechtssicherheit und deren Charakter und Umfang für den Kassenanwender?
- Warum kann sich das BMF im Zuge der Bekämpfung der Wettbewerbsverzerrungen und Wiederherstellung marktwirtschaftlicher Fairness nicht zu einer differenzierten dennoch allgemeinen Kassenpflicht durchringen, wie sie in allen EU-Ländern besteht?Warum unterstützt das BMF doch sehr bewusst, die Anwendung des Prinzips der „Offenen Ladenkasse“, obwohl bekanntermaßen die Betriebsprüfungen hierbei unverhältnismäßig aufwändig sind und im Ergebnis einer hohen Beanstandungsfrequenz unterliegen.
- Welche Maßnahmen hat das BMF eingeleitet um den bisher fehlenden statistischen Überblick in der Entwicklung der Kassenarbeitsplätze, deren Quantität und Qualität im Verhältnis zu den steuerlichen Problemfeldern zu ermitteln und einen sachgerechten und „belastbaren“ Überblick zu schaffen.
[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]
