Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025

Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025

Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (ERechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) ERechnung gelten Übergangsregelungen. Insbesondere private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
Die detaillierte Verwaltungsauffassung kann dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 unter folgendem Internet-Link entnommen werden.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.html

In den dazugehörigen FAQs erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur ERechnung. Diese Informationen ist für Sie über die Internetseite des Bundesfinanzministerium und dem nachgenannten Internet-Link ersichtlich.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html

 

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