Gesetzentwurf zu Registrierkassen

Gesetzentwurf zu Registrierkassen

Die Bayerische Staatsregierung hat sich in Berlin erfolgreich für Korrekturen am Gesetzentwurf zur verpflichtenden Einführung manipulationssicherer elektronischer Registrierkassen eingesetzt.

Dies erklärte Staatsminister Marcel Huber, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, in einem Schreiben an den Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk. Zuvor hatte sich der Bäckerverband für eine Intervention in Berlin stark gemacht. Die Staatsregierung teile die Auffassung des Verbands, so Huber, dass es unnötige Investitionen in neue Kassensysteme unbedingt zu vermeiden gilt.

Doppelinvestitionen vermeiden
Der daraufhin im Juli vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht nunmehr eine Anwendung erst ab dem 01.01.2020 vor. Zudem ist eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 für Kassensysteme vorgesehen, die zwar den seit 2010 bestehenden Anforderungen der erforderlichen Einzeldatenspeicherung bereits entsprechen, nun aber nicht aufrüstbar sind. Dadurch dürften Doppelinvestitionen weitgehend vermieden werden.

Besonders der zweite Aspekt war für den Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk besonders wichtig. Gemäß der aktuellen Rechtslage läuft die Übergangsregelung zum Jahresende ab, nach der die Betriebe noch von der Nichtbeanstandungsregelung der sogenannten Kassenrichtlinie 2010 Gebrauch machen können. Das heißt, wer nachweisen kann, dass seine Kassen nicht technisch nachrüstbar sind, kann bis Ende 2016 noch mit alter Technik arbeiten. Mit dem neuen Entwurf muss eine Einzelaufzeichnung aller Geschäftsvorgänge erst spätestens ab dem Jahr 2023 erfolgen. Der LIV begrüßt diese deutliche zeitliche Verschiebung, um wirtschaftlichen Schaden von den Betrieben des bayerischen Bäckerhandwerks abzuwenden. Denn derzeit ist noch völlig unklar, welche Voraussetzungen elektronische und computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen erfüllen müssen. „Ohne eine Änderung“, so Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann und Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Filter, „wären unsere Betriebe gezwungen gewesen, bis 2017 eine neue Registrierkasse zu kaufen, die sie aller Voraussicht nach bis 2019 wieder hätten ersetzen müssen. Dies hätten wir nicht für zumutbar gehalten.“

 

 

 

 

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