Kontakt und Standpunkt des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. zum Gesetzentwurf zu Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Am 17.10.2016 findet nun zum o. a. umstrittenen Gesetzentwurf die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages statt und alle eingeladenen Verbände und Gutachter bereiten sich auf diese Veranstaltung vor. Dazu gehört auch der Deutsche Steuerberaterverband  (DStV e.V.) wie auch der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. (DFKA e.V.). Im Zuge des bisherigen Verlaufs des Gesetzgebungsverfahrens waren wir bemüht, auch mit den Institutionen der steuerberatenden Berufe ins Gespräch zu kommen,  um die technischen und technologischen Zusammenhänge zu besprechen und zu diskutieren. Leider stießen wir bei einigen Repräsentanten auf Desinteresse, aber auch auf vorgefasste Meinungen, die mit der Realität nicht immer in Überein-
stimmung zu bringen waren und auch falsche Schlussfolgerungen erzeugten. So erreichten wir lediglich ein längeres Telefonat mit der Steuerberaterkammer, das zwar einen kurzen Austausch der Standpunkte der genannten Vereine zu ließ , jedoch eine fachspezifische Klärung einiger wesentlicher Schwerpunkte nicht erlaubte. Die von uns angerissenen Schwerpunkte wie „allgemeine Kassenpflicht“, „Belegpflicht“, zentrale Registratur der Sicherheitsmodule (ggf. der Signaturerstellungseinheiten)  und „INSIKA-Ablehnung“ wurden weitgehend abgelehnt bzw. (im INSIKA-Fall) falsch interpretiert. Angesprochen auf die erfolgreiche Einführung von „INSIKA“ im Taxi-Betrieb Hamburgs, wurden recht unbegründete Zweifel vorgebracht und damit argumentiert, dass der Gesetzentwurf doch die INSIKA-Einführung und Zertifizierung zulasse. Auf unsere Erwiderung der diesbezüglichen Schwierigkeiten und der zu erwartenden langen Entwicklungs- und Einführungsfristen für das Zertifizierungsverfahren äußerte sich die Verbandsleitung vertrauensvoll den Standpunkt des BMF und des Bundeskabinetts unterstützend derart, dass eine Beleg- wie auch Kassenpflicht mit ihr nicht zu
machen wäre!
Die beistehende Veröffentlichung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. steht nicht im Zusammenhang mit dem dargestellten Telefonat, zeigt aber dessen Interessenfelder im gegenwärtigen Gesetzgebungsverfahren auf.

Standpunkt des DStV zum Gesetzentwurf Verhinderung von Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen