Leider gibt es auch eine starke und gut vernetzte Fraktion im Bundestag, …
… die sich lange Zeit kontraproduktiv verhielt und einer konstruktiven Gesetzgebung widersetzte. Erst als es gelang das Thema zunehmend in die
Öffentlichkeit zu tragen, war auch die Behandlung des Themas der Steuerverkürzung auf gesetzlichem Wege möglich. Natürlich waren damit widerstrebende Interessen zum Sachverhalt nicht etwa beseitigt. Vielmehr wurden diffamierende Erklärungen und haltlose Beschuldigungen vorgetragen, die eine umfassende und konstruktive Gesetzgebung zumindest einschränken oder gar verhindern sollten. Das Ergebnis dieser Politik liegt uns nun in seiner unvollständigen Realität vor. Daher kommen die um Ordnungsmäßigkeit und Rechtssicherheit bemühten Finanzbehörden der Bundesländer nicht umhin, zusätzliches Informationsmaterial zu erstellen, dass den Steuerpflichtigen in Handel, Gastronomie usw. das notwendige Sachverständnis vermittelt. Bedauerlich ist es allerdings auch, dass einige Fachverbände der Wirtschaft und der steuerberatenden Berufe sich noch immer an ihre destruktiven Standpunkte bis zum heutigen Tage klammern.
Abschließend bleibt anzumerken, dass natürlich auch die noch fehlende Technische Durchführungsverordnung genug Konfliktpotential bietet, um das Gesetz in seiner Vollzugskraft stark einzuschränken. Die Stellungnahme der SPD vom 30.12.2016 gibt dafür hinreichend Nährstoff!
