Für die Mitgliedschaft im DFKA e.V. gilt, dass diesbezügliche Interessenten in der Fachbranche ideell oder praktisch tätig und verankert sind. Dafür entscheidend ist ein Auszug aus dem Handelsregister bzw. die Gewerbeanmeldung, die mit dem Aufnahme-Antrag vorzulegen ist.
Darüberhinaus ist die uneingeschränkte Anerkennung des Ehrenkodex vorzunehmen und mit der Unterschrift zu bestätigen.
Die Größe des Unternehmens oder des Gewerbebetriebes spielt für eine Mitgliedschaft keine Rolle. Jedoch wird eine ideelle Übereinstimmung des Antragstellers mit den Zielen des DFKA e.V. gefordert wie auch die Mitwirkung am Meinungsbildungsprozess des Vereins gewünscht ist.
Der Gemeinsamkeitscharakter aller Mitglieder steht im Vordergrund, Fraktionsbildung ist grundsätzlich unerwünscht und schwächt die Aussenwirkung des Vereins.
Der DFKA e.V. ist auf Allgemeinnützigkeit orientiert und dient den entsprechenden Zwecken der Branche und versteht sich als gesellschaftlicher Vertreter und Partner für Politik, Öffentlicher Verwaltung und entsprechenden Organisationen regional und überreginal. So können auch Unternehmen und Gewerbebetriebe des benachbarten Auslands und der EU dem Verein beitreten, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen und die geforderten Dokumente vorlegen.