Mitteilung zum Fachgespräch am 14.04.2016 im Büro des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag
Mitteilung zum Fachgespräch am 14.04.2016 im Büro des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag
Bundesfinanzministerium – Referentenentwurf des Gesetzes zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen vom 18.03.2016
Am o. g. Tage weilten die Herren Ketel, Stanislaus, Reckendorf und Liebisch als Vertreter des Deutschen Fachverbandes für Kassen und Abrechnungssystemtechnik … (DFKA) e.V. erneut im Büro der Vorsitzenden des Finanzausschusses, Frau Arndt-Brauer, im Deutschen Bundestag. Dieser Termin kam auf Wunsch des DFKA e.V. nach Veröffentlichung des o. a. Gesetzentwurfs zustande. Als weitere Teilnehmer erschienen auf Einladung von Frau Arndt-Brauer die Herren Binding und Schwarz, MdB-SPD und die Mitarbeiterin der Vorsitzenden Frau Violka. Der Vorsitzende des DFKA e.V. eröffnete das Gespräch mit einer Einschätzung des Gesetzentwurfs , den er für umfassend ungeeignet hält, eine schnelle und umfassende Wirkung gegen Steuerbetrug mittels Registrierkassen und elektronischen Abrechnungssystemen zu bewirken. Vielmehr verwies er auf die Gefahr das Wettbewerbsverzerrung und Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen deutlich verstärkt werden, da eine vorgesehene Fristverlängerung bis zur vollständigen Funktionstüchtigkeit des Gesetzes (durch das BMF bzw. das BSI), durchaus eine Art „Torschlusspanik“ erzeugen könnte. Herr Reckendorf machte als ehemals mitwirkender Entwickler des „INSIKA“-Projektes deutlich, dass grundsätzliche Zweifel an der Logistik und Technologie angebracht sind. Neben dem Fehlen einer allgemeinen Kassen- und Belegpflicht, im Gegensatz zu nahezu allen EU-Staaten, fehlt auch ein zentrales Verzeichnis der Sicherheitseinrichtungen an der Gerätetechnik. Kritisch beleuchtete Herr Stanislaus die nebulösen Aufgaben und Verantwortlichkeiten des BSI, welches aus den im Gesetzentwurf veranlagten Aufträgen
Prozesse entwickeln und definieren soll, wozu es bis heute weder Ideen noch Klarheit gibt. Der DFKA e.V. hält das BSI an dieser Stelle für erfahrungslos und schlichtweg überfordert.
Besonderes Unverständnis konzentrierte sich auf die im Gesetzentwurf dargelegte kompromisslose Ablehnung des aus DFKA-Sicht nachgewiesenermaßen funktionstüchtigen und systemoffenen „INSIKA“-Projektes. Hierbei wurde auf die Unterstützung und Forderung zur Einführung durch Landesbehörden aus 16 Bundesländern, mehreren Fraktionen des Deutschen Bundestages und vielen öffentlichen Institutionen (nicht zuletzt durch den Bundesrechnungshof und der Deutschen Steuergewerkschaft) verwiesen.
Die Herren Liebisch und Reckendorf stellten in diesem Zusammenhang auch technische Entwicklungen in Form einer manipulationssicheren Blackbox mit SmartCard-Speicher vor, wie sie im „INSIKA“-Projekt technologisch konzipiert wurden. Der DFKA erklärte, dass die entsprechenden Vorbereitungen von vielen Unternehmen in Hard- und Software durchgeführt und erfolgreich umgesetzt wurden.
In der Diskussion wurde deutlich, dass auch immer mehr Verbände, nach einer strikten Ablehnung eines Manipulationsschutzes an Registrierkassen und Abrechnungssystemen zunehmend nachdenklich geworden sind und sich jetzt dieser technologischen Notwendigkeit nicht mehr verweigern. Frau Arndt-Brauer wie auch die Herren Binding und Schwarz, nahmen die Argumente des DFKA e.V. zur Kenntnis und sagten zu, diese in Ihrer Meinungsbildung zu berücksichtigen. Großes Interesse zeigten Sie an der Berichterstattung der Herren Liebisch und Reckendorf zu den Erfahrungen in anderen EU-Ländern bei der Bekämpfung des Steuerbetruges und der Kassenmanipulation.
Die Abgeordneten, wie auch Frau Arndt-Brauer, sind überzeugt, dass man den Entwurf des BMF in dem weiteren Verfahren – vor allem im Rahmen öffentlicher Anhörungen – noch berichtigen und gestalten kann. Sie befürworteten eine weitere Mitarbeit und warnten vor einer völligen Ablehnung des Gesetzentwurfes, welches das Anliegen und Thema für lange Zeit von der politischen Tagesordnung streichen würde und sicher dem DFKA und seine Mitgliedern und Förderern nicht hilft. Der Vorsitzende des DFKA dankte für die Hinweise und sagte zu, diese bei der Entscheidung und Stellungnahme zum Gesetzentwurf zu berücksichtigen. Die schriftliche Stellungnahme ist bis zum 22.04.2016 einzureichen. Das Bundeskabinett hat das Thema am 25.05.2016 auf der Tagesordnung.