Nun doch eine neue Gesetzgebung zum Schutz von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen?

Nun doch eine neue Gesetzgebung zum Schutz von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen?

Am 18.03.2016 brachte das Bundesfinanzministerium (BMF) erneut einen Gesetzentwurf (Hier: Referentenentwurf) zum Schutz von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen  einschließlich einer technischen Durchführungsverordnung an die Öffentlichkeit. Dieses Schriftstück steht im Widerspruch zu den Wünschen aller 16 Bundesländer wie einiger Parteien und auch Verbände u. a. auch unseres Verbandes. Hierzu sollte man wissen, dass die Forderung nach eindeutiger Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit bei der Anwendung von Registrierkassen und elektronischer Kassensystemtechnik (denn darum handelt es sich vorrangig/ Geldspielgeräte und Warenautomaten wie auch Taxameter/ Wegstreckenzähler sind spurlos verschwunden!) seit 2003 von solchen Institutionen wie dem Bundesrechnungshof und diversen Finanzgerichten gefordert wurde.
Im Jahre 2008 übernahm die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Berlin mit finanzieller Unterstützung aus Steuermitteln des Bundeswirtschaftministerium den Auftrag ein Sicherheitskonzept („INSIKA“) zu entwickeln, welches 2012 vorgestellt wurde und aus scheinheiligen Gründen in der untersten Schublade eines Schreibtischs im BMF verschwand. Jahr um Jahr mussten die Bundesländer zusehen, wie Steuergelder trickreich am Fiskus vorbei gelenkt wurden und das BMF Gegenmaßnahmen ablehnte. Daran änderten auch die bürokratischen Verwaltungsakte namens „GDPdU“ von Nov.2010 und „GoBD“ von Ende 2014 nicht viel, da die Möglichkeiten der Steuerverkürzung immer cleverer wurden und die finanziellen Verluste im 2-stelligen Milliardenbereich liegen dürften. Doch auch dies beschleunigte die Handlungen des BMF keineswegs. Erst als sich die Vorgänge der Steuermanipulation nicht mehr verheimlichen ließen und die „veröffentlichte“ Meinung davon Kenntnis nahm, sah man sich zu einigen Maßnahmen gezwungen. Wobei aber wohl recht bewusst die geschaffene Lösung namens „INSIKA“ trotz dem – nach wie vor – existierenden und anwachsenden
Anwendungswunsch in den Bundesländern und erfolgreichen Feldtesten (z.B. in Hamburg) weiter ihr Dasein in der Schublade fristet.
Insofern ist der jetzt vorgelegte Referentenentwurf ein Skandal, da nun wieder ein Projekt zum Manipulationsschutz erarbeitet werden soll, der ebenso untauglich wie auch nutzlos sein dürfte und in der Entwicklung über Jahre dauert.  Das dafür in Aussicht gestellte Procedere der Zertifizierung an Hardware entspricht aus heutiger Sicht der angewandten und äquivalenten Technologie in den Niederlanden und führt ins Chaos.
So ist auch von den Fachgesprächen am 25.05.2016 keine grundsätzliche Lösung des Problems zu erwarten, denn die Einladung von 17 Verbänden für eine Beratungszeit von 2 Stunden lässt keine tiefsinnige Aussprache zum Thema zu. Gleiches gilt wohl auch für die Nachmittagsveranstaltung mit einigen wenigen Herstellern und Lieferanten auf dem deutschen Markt.

(Autor: Roland F. Ketel)

 

Einladung Hersteller ins BMF zum Fachgespräch

Einladung Verbände ins BMF zum Fachgespräch

 

 

 

 

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