Schriftwechsel und Fazit: DFKA e.V. im Dialog mit dem BMF-Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger

Nachstehend finden Sie den Schriftwechsel zwischen dem DFKA e.V. und dem BMF in Sachen „Umsetzung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulation an digitalen
Grundaufzeichnungen“

Aus unserer Sicht enthält das Antwortschreiben trotz unserer Enttäuschung einige tendenzielle Änderungen:

1. Anerkenntnis der DFKA e.V. für sein Engagement zur Bekämpfung von Manipulationen an Buchführungs- und Kassendaten;
2. Einschätzung der bestehenden Praxis der Manipulation von Kassen als ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug;
3. Erneute Bestätigung, dass elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 01.01.2020 über eine „zertifizierte Sicherheitseinrichtung“ verfügen müssen, damit gewährleistet ist, dass Kassendaten und andere digitale Aufzeichnungen „mit Beginn des Vorgangs protokolliert und nicht mehr unerkannt manipuliert werden können“.

Als Fake ist aber zu betrachten:

1. „Die technischen Einzelheiten sind in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichVO) und in den Technischen Richtlinien geregelt.“
2. „Nach Kenntnissen des BMF haben Unternehmen bereits mit der Entwicklung von Technischen Sicherheitseinrichtungen begonnen.“

Diese Mitteilung halten wir für bedenklich naiv und zweifelhaft. Wir verweisen dabei auf die Ausschreibung des BSI – Projekt 380, wo eine Lösung zur Sicherheitseinrichtung und deren Zertifizierung in der Industrie/Verwaltung/Bildungsträgern u. a. angefragt wird.
Ausgehend von der o. g. Terminstellung bleibt es abzuwarten, wie diese Aktivitäten sich in die Praxis umsetzen lassen.

Brief BMF an Dr.Bösinger (Staatssekretär)
Antwort von Dr. Bösinger 17.08.2018