Sonder-Arbeitsgruppe des DFKA zur Mitteilungspflicht gemäß § 146a (4) AO aktiviert

Sonder-Arbeitsgruppe des DFKA zur Mitteilungspflicht gemäß § 146a (4) AO aktiviert

Wir informierten schon, dass unser Verband in die Arbeitsgruppe KOMet der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung in die Entwicklung und Pilotierung für die Mitteilungspflicht gemäß § 146a (4) AO mit einbezogen wurde.

Im Austausch hat sich gezeigt, dass zum Start des Mitteilungsverfahrens zum 01.01.2025 eine manuelle Meldung der Kassendaten womöglich nicht besonders gut für diese Aufgabe geeignet ist. Eine Automatisierung, so weit wie irgendwie möglich, wäre unserer Meinung nach wünschenswert.

Da hier ein Datenaustausch zwischen mehreren Systemen erforderlich sein kann, Standardisierungen sowie eventuell mehrstufige „Anreicherungen“ der Daten nötig sind und es auch noch rechtliche Unklarheiten aufzudecken gilt, hat sich der DFKA entschieden eine „Sonder-Arbeitsgruppe“ welche sich ausschließlich mit diesem Thema beschäftigt ins Leben zu rufen.

Die Arbeitsgruppe ist schon eingerichtet und aktiv tätig. Ein eigener Vortrag auf der 9. Bundestagung des DFKA e.V. ist dazu schon anberaumt.

 

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