Im Zuge der Bemühungen der Finanzbehörden der Bundesländer die finanziellen Grundlagen für die Instandhaltung und Erweiterung der jeweiligen Infrastruktur zu sichern, werden vom Bundesfinanzministerium (BMF) gesetzgeberische Maßnahmen gefordert, die eine ordnungsgemäße Steuererhebung gewährleisten. Seit Jahren ist bekannt, dass mittels elektronischer Registrierkassen und Abrechnungssysteme Steuermanipulation und –betrug erfolgt, der den Bundesländern Verluste in Milliardenhöhe beschert. Diese Verluste werden aber auch in beträchtlichem Maße durch eine fehlende allgemeine Kassenpflicht vervielfacht, welches man im Fachjargon als „Offene Ladenkasse“ bezeichnet.
Während nahezu alle EU-Länder (auch Griechenland und Portugal, zuletzt Österreich) eine Kassenpflicht eingeführt haben, stellt sich das BMF mit höchst unverständlichen Gründen dagegen. So wird akzeptiert, dass insbesondere bestimmte Branchen und Unternehmerschichten (Gastronomie, Friseure, Taxi, Apotheken usw. sich der Pflicht zur Steuerzahlung entziehen bzw. zumindest diese verschleiern und verkürzen können. Umsatzträchtige Bereiche wie Wochen-,Jahr- und Saisonmärkte, Straßen- und Hafenfeste sind nicht nur bei den Besuchern sondern auch bei den Betreibern beliebt und der örtliche Einzelhandel wie auch die weitere Infrastruktur der Städte und Gemeinden leidet darunter.
Aus Ehrlichkeits- aber auch aus Fairnessgründen im Wettbewerb – setzt sich der DFKA e.V. für eine Allgemeine Kassenpflicht, durchaus unter Berücksichtigung von Minimalumsätzen und gemeinnützigen Aktionen (Kuchenbasar, Feuerwehrball/-fest usw.) ein.