Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen verlängert bis zum 31.12.2023
Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen verlängert bis zum 31.12.2023
Den im Rahmen der Coronahilfen eingeführten ermäßigte Steuersatz von 7% (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) hat der Gesetzgeber nunmehr bis zum 31.12.2023 verlängert.