Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen verlängert bis zum 31.12.2023

Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen verlängert bis zum 31.12.2023

Den im Rahmen der Coronahilfen eingeführten ermäßigte Steuersatz von 7% (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) hat der Gesetzgeber nunmehr bis zum 31.12.2023 verlängert.

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen; Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs des BMF-Schreibens vom 2. Juli 2020, BStBl I S. 610, bis zum 31. Dezember 2023

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