Aufschlüsselung der Zahlungswege nach Umsatzsteuersätzen?
Aufschlüsselung der Zahlungswege nach Umsatzsteuersätzen?
Bei der Aufzeichnung und Verbuchung von baren und unbaren Geschäftsvorfällen mit elektronischen Aufzeichnungssystemen i. S. des § 146a AO kommt es im Hinblick auf unbare Zahlungen mit Debit-Karten oder Gutscheinen zu Problemen.Bedingt durch die Senkung der Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % wird im Zusammenhang mit der Kassenführung vermehrt von den steuerberatenden Berufen gefordert, dass die Kassenfachhändler die Verbuchung der Zahlungswege nach Steuersätzen in den Kassen programmieren. Das ist technisch aber eine Herausforderung.
Wie müssen die einzelnen Geschäftsvorfälle in den elektronischen Aufzeichnungssystemen gesetzeskonform aufgezeichnet werden? Müssen die Zahlungswege nach Umsatzsteuersätzen (16 %/5 %) getrennt ausgewiesen werden?
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