BMF veröffentlicht DSFinV-K 3.0 und Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Ende Oktober 2026 zwei wichtige Neuerungen zu den steuerlichen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme veröffentlicht.

Am „26. Oktober 2026“ wurde der Anwendungserlass zu § 146a AO neu gefasst. Am „30. Oktober 2026“ folgte die Veröffentlichung der DSFinV-K in Version 3.0.

Die neuen Vorgaben sind insbesondere für Hersteller und Anwender elektronischer Kassensysteme von Bedeutung.

Die DSFinV-K 3.0 ist ab dem 1. Januar 2029 verbindlich anzuwenden. Eine freiwillige Anwendung ist bereits ab dem 1. Januar 2028 möglich.

Der DFKA begleitet die Entwicklungen und informiert seine Mitglieder über relevante Änderungen und deren Auswirkungen.

Eine Anpassung der DFKA-Taxonomie-Kassendaten ist selbstverständlich in Planung.

Weiterführende Informationen:

– DSFinV-K – Bundeszentralamt für Steuern
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html

– Neufassung AEAO zu § 146a AO
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2026-10-26-neufassung-aeao-zu-paragraf-146a.pdf