Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt den „Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ vor.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurde am 16.07.2026 der „Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ vorgestellt.
Unter anderem spricht der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und die Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig im gemeinsamen Aktionsplan an, das:
- die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 15 Jahre verlängert werden soll
- ein elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer eingeführt werden soll
- eine Registrierkassenpflicht eingeführt wird (wie im Koalitionsvertrag vereinbart), um in bargeldintensiven Branchen Steuerbetrug zu verhindern
- und vieles mehr …
Hierzu hat das BMF eine Mitteilung herausgegeben. Die offizielle Pressemitteilung (inklusive 55 minütiger Videopressekonferenz) dazu ist:
BMF Pressemitteilung: Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität: Entdeckungsrisiko und Abschreckung spürbar erhöhen
Der Aktionsplan in welchem alle 26 Vorhaben auflistet sind:
Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen
Der DFKA e.V. teilt hier die Meinung des Bundesministeriums der Finanzen und begrüßt den dringlichen Wunsch zu Verbesserungen der Maßnahmen zu mehr Steuerehrlichkeit, Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit.
