DFKA-Stellungnahme zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze

DFKA-Stellungnahme zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze

Im Koalitionsvertrag haben sich die Bundesregierung tragenden Parteien auf die Einführung eines bundesweiten einheitlichen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verständigt.

Das Bundesministerium der Finanzen erwägt, dem Gesetzgeber als ersten Schritt hin zu der späteren Einführung eines entsprechenden transaktionsbezogenen Meldesystems die obligatorische Verwendung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) für inländische B2B-Umsätze vorzuschlagen.

Den Verbänden wurde die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben. Diese haben wir mit unserem Expertenrat erarbeitet und am 08.04.2023 das anliegende Schreiben an das BMF übermittelt.

DFKA-Stellungnahme zur E-Rechnung vom 08.05.2023

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