Einführung des §146a AO – Anwendungserlass
Einführung des §146a AO – Anwendungserlass
Mit Schreiben vom 17.06.2019 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen eine neue Regelung mit sofortiger Wirkung zum §146a AO und ändert damit die Festlegungen vom 05.04.2019 (BStBl. I S.446) ab.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Der DFKA e.V. wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Inhalt und Text des Anwendungserlasses zurück kommen.