Einführung des §146a AO – Anwendungserlass

Einführung des §146a AO – Anwendungserlass

Mit Schreiben vom 17.06.2019 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen eine neue Regelung mit sofortiger Wirkung zum §146a AO und ändert damit die Festlegungen vom 05.04.2019 (BStBl. I S.446) ab.

Wir bitten um Kenntnisnahme.
Der DFKA e.V. wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Inhalt und Text des Anwendungserlasses zurück kommen.

 

Download: Anwendungserlass zu § 146a AO

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