Fachwissen wird ignoriert – Technische Richtlinie TR-3153

Fachwissen wird ignoriert – Technische Richtlinie TR-3153

Am 07.06.2018 stellte das BSI die „Technische Richtlinie TR-3153 über die „technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungsgeräte“ ins Internet. Es bleibt zu vermuten, dass dies durchaus mit unserer Tagung am gleichen Tage im MERCURE Flughafenhotel Berlin-Tegel im Zusammenhang steht und unseren sog. „Brandbrief“ im Visier hatte, der ja schon aus Abstimmungsgründen im Umlauf befindlich war.
Natürlich liegt uns damit auch das Ergebnis der Öffentlichen Anhörung im BMF vom 27.03.2018 und ggf. die Antwort auf unser kritisches Schreiben vom 03.04.2018 vor, welches ja offiziell keine Resonanz erhielt.
Aus unserer ersten Sichtung heraus müssen wir zu unserem Bedauern feststellen, dass das BSI im Ergebnis der öffentlichen Anhörung keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zu den vorgelegten Entwürfen vorgenommen hat, so dass die vielen Hinweise und Anmerkungen wohl unberücksichtigt bleiben.
Damit dürften die Terminstellungen zur Herstellung der vollen Funktionstüchtigkeit des Gesetzes „zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“ weiterhin stark gefährdet sein, die Preise für die Systemumstellung und –projektierung,  die notwendigen Dienstleistungen an umrüstbarer Hardware und Software und die Kosten für Zertifizierungen, Verwaltungs- und Prüfungsleistungen in ungewollte Höhen wachsen.
Darüber hinaus werden Bauelemente (z.B. zur funktionellen Echtzeit-Verknüpfung) gefordert, die bisher nicht am Markt erhältlich sind und damit auch als erfahrungslos gelten.

Mit der vorliegenden Richtlinie wurden erneut das Fachwissen und die konstruktiven Hinweise unserer Fachbranche aber auch die der Finanzbehörden der
Bundesländer ignoriert und die existierenden erfolgreichen Erfahrungen (z.B. im Taxi-Gewerbe mit dem INSIKA-Projekt) in den Wind geschlagen.

Der Erfolg der vorgeschlagenen Verfahrensweise laut o. a. Richtlinie bleibt aus unserer Sicht höchst fraglich!

Download Anwendungserlass des BMF (2018_0427877R)

Die Richtlinie finden Sie im Mitgliederbereich unseres Internetportals (den Zugang erhalten Sie mit einer Mitgliedschaft im DFKA e.V., wozu wir Sie herzlich einladen!

 

Unser Brandbrief und das Ergänzungsschreiben dazu an das Bundesministerium der Finanzen:

Brandbrief vom 8.6.2018 an das Bundesministerium der Finanzen

Ergänzungsschreiben BMF -> dringender Handlungsbedarf

 

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