Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
Vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) überarbeitet und am 11.07.2019 veröffentlicht:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes „Zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“(22.12.2016) erfolgte durch das BMF eine grundsätzliche Überarbeitung der GoBD-Bestimmungen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der
Bundesländer. Hiermit wird das BMF-Schreiben vom 14.November 2014 zum 31.12.2019 außer Kraft gesetzt.