Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) überarbeitet und am 11.07.2019 veröffentlicht:
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes “Zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen”(22.12.2016) erfolgte durch das BMF eine grundsätzliche Überarbeitung der GoBD-Bestimmungen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der
Bundesländer. Hiermit wird das BMF-Schreiben vom 14.November 2014 zum 31.12.2019 außer Kraft gesetzt.

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